TOP 4 - Erweiterung des Kindergartens und Neubau einer Mensa mit zwei Geschossen in Schwäbisch Hall-Bibersfeld; hier: Bewirtschaftungsbeschluss - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 147/23
Sachvortrag:
Um den Bedarf an Kindergartenplätzen in Bibersfeld zu decken, wurde im Mai 2021 (BPA am 03.05.2021, § 81, öffentlich sowie GR am 19.05.2021, § 119, öffentlich) die Erweiterung um eine Gruppe und der Neubau einer Mensa für die Grundschule und den Kindergarten mit zusätzlichen Räumen für die Grundschule im Obergeschoss beschlossen. Als vorbereitende Maßnahme wurde bereits der Freileitungsmast umverlegt und das Gelände oberflächlich vorbereitet. Die Versetzung der Ortsnetzstation befindet sich aktuell in der Ausführung und zeitnah wird eine Fernwärmeleitung für die Versorgung der Gebäude von den Stadtwerken verlegt.
Die Ausführungsplanung wurde vom Architekturbüro Obinger inzwischen so weit vorangebracht, dass das erste Ausschreibungspaket verschickt werden kann. Dieses beinhaltet die Zimmerer-, die Erd-, Beton- und Mauerarbeiten, die Aufzugsarbeiten, die Dachabdichtungsarbeiten, sowie die Gerüstbau- und Klempnerarbeiten.
Aufgrund des Zeitrahmens schlägt die Verwaltung vor, die Arbeitsvergabe bereits im Vorgriff mit zu beschließen: Für den Fall, dass die geprüften Submissionsergebnisse für die einzelnen Gewerke die Kostenberechnungen um weniger als 10 % übersteigen, wird die Verwaltung ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen. Ein solches Vorgehen wurde Anfang des Jahres auch zwischen Gemeindeprüfungsanstalt und Bauverwaltung besprochen, um bei Ausschreibungen die vergaberechtlichen Regelungen für die Bindefristen einzuhalten und diese von den Sitzungszyklen der Gremien zu entkoppeln.
Da der Bewilligungsbescheid für die Förderung noch nicht eingetroffen ist, darf vorher kein Bauvertrag geschlossen werden. Da aber noch vor den Sommerferien damit gerechnet wird, soll die Maßnahme noch im Juli ausgeschrieben werden, so dass dann nach Prüfung der Submissionsergebnisse im August die Bauverträge erteilt werden können. Somit könnte die Baumaßnahme im September begonnen werden.
Der Ortschaftsrat Bibersfeld erhält hiervon Kenntnis in seiner nächsten Sitzung am 04.07.2023.
Beschlussfassung:
1. Dem Sachvortrag wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeverfahren einzuleiten.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieterdurchzuführen, sofern die geprüften Submissionsergebnisse der einzelnen Gewerke die Kostenberechnungen um weniger als 10 % übersteigen.
(einstimmig - 16)