§ 160 - Aufstellung des Bebauungsplans „Mittelhöhe I - nördliche Ergänzung“; hier: Endgültiger Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 16.09.02


Stadtrat Comtesse plädiert dafür, diese Fläche noch unbebaut zu lassen, da es sich um den einzigen Freiraum und die letzte Grünzone in diesem Bereich handele, die evtl. einmal als kleiner Park genutzt werden könnte.

Nach weiterer kurzer Aussprache teilen Stadträtin Herrmann und Stadtrat Vogt mit, dass sie momentan ebenfalls keinen Handlungsbedarf sehen.

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0318-01/05 wird gem. § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1 : 500 vom 12.08.2002 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Baugebiet werden gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamtes vom 12.08.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0318-01/05. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)

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