§ 182/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Rauchverbot auf Spielplätzen in Schwäbisch Hall - Anfrage von StR Schorpp vom 04.09.2016 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe Anlage

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt das Thema von Stadtrat Schorpp auf und stellt fest, dass die Entsorgung von Müll auf öffentlichen Flächen grundsätzlich nicht zulässig ist. Dies gilt für Zigaretten wie auch für Cola-Dosen. Die Entsorgung von Müll auf öffentlichen Flächen wurde bislang nicht sanktioniert. Man befindet sich im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und dem Ordnungsrecht. Trotzdem sind einige Städte in Baden-Württemberg dazu übergegangen, das Rauchen auf Kinderspielplätzen zu verbieten. Meist handelt es sich hierbei jedoch um einen deutlich abgegrenzten Bereich, für den dieses Verbot dann gilt. Für eine ordnungsrechtliche Regelung spricht, dass dann evtl. Vorbild-Charakter und Eigendisziplinierung stärker greifen.

Stadtrat Schorpp äußert sich zu seiner Anfrage gemäß Anlage. Anschließend stellt er den förmlichen Antrag, ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in Schwäbisch Hall zu erlassen.

Oberbürgermeister Pelgrim hält das Anliegen von Stadtrat Schorpp für berechtigt. Das Thema ist es wert, sich tiefergehende Gedanken darüber zu machen. Entsprechende Regelungen zu erlassen ist nicht das Problem. Er sieht Schwierigkeiten in der Praktikabilität. Das Entsorgen von Zigarettenkippen und anderem Müll ist bereits jetzt verboten, das Verbot gilt jedoch nicht nur auf Kinderspielplätzen, sondern auf allen Wegen und Plätzen, wo sich Kinder aufhalten - eine Kontrolle ist daher unrealistisch. Es stellt sich die Frage der Abgrenzungsproblematik. Es ist richtig, dass andere Kommunen bereits Regelungen getroffen haben - ihm ist jedoch nichts von ergangenen Bußgeldbescheiden bekannt. Heute möchte Oberbürgermeister Pelgrim lediglich ein Meinungsbild des Gremiums einholen, bevor die Verwaltung aufwendige Regelungen bzw. Satzungsentwürfe erarbeitet.

Stadtrat Neidhardt regt an, entsprechende Müllbehälter (siehe Müllbehälter im Kocherquartier) bereitzustellen. Man wird immer mit Menschen rechnen müssen, die sich an keine Regeln halten.

Stadträtin Rabe stellt fest, dass das Wegwerfen von Zigarettenkippen bereits verboten ist. Eine weitere rechtliche Handhabe hält sie für überflüssig.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Ordnung Gentner erläutert, dass das Wegwerfen von Zigarettenkippen eine verbotene Abfallentsorgung darstellt - dies ist ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz; zuständig hierfür ist der Landkreis. Er bittet bei dieser Problematik das Rauchen an sich und das Wegwerfen von Zigarettenkippen zu unterscheiden.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist die Entscheidung über den Antrag von Stadtrat Schorpp in die Vorberatung des VFA und in die nächste Sitzung des Gemeinderats.

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