§ 120 - Vorstellung der Planung für eine Überdachung am Friedhofsgebäude in Hessental (öffentlich)
Sachvortrag:
Bei den Beratungen zum Haushalt 2001 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Aussegnungshalle in Hessental durch einen Wetterschutz ergänzt werden soll. Dafür wurden DM 250.000 (mit Sperrvermerk) in den Etat aufgenommen. Zusätzlich stehen noch Mittel aus der ursprünglichen Planung eines Neubaus in Höhe von ca. DM 80.000 als Haushaltsrest zur Verfügung.
Die Bauverwaltung hat Architekt Ulrich Mix aus Schwäbisch Hall, der schon den damals beabsichtigten Neubau einer Aussegnungshalle entworfen hatte, mit der Planung beauftragt. Nun liegen seine Pläne und ein Modell dieses wesentlich einfacheren Bauwerks zur Beschlussfassung vor.
Der vorne offene Dachanbau besitzt eine Fläche von 182 m². Die Baukosten inklusive aller Nebenkosten werden auf DM 275.000 geschätzt, die sich wie folgt zusammensetzen (alle Angaben in DM):
Herrichten und Erschließung | 18.000 |
Baukonstruktion selbst | 145.000 |
Beleuchtung | 10.000 |
Außenanlagen | 30.000 |
Nebenkosten wie Honorare etc. | 34.000 |
Summe netto | 237.000 |
Summe brutto incl. MwSt. | 275.000 |
Wenn der BPA dieser Planung zustimmt, kann die Umsetzung des Vorhabens noch in diesem Jahr erfolgen. Im September (nach der Sommerpause) können die Bauarbeiten vergeben werden. Die Fertigstellung dürfte bis Ende Oktober/ Mitte November 2001 erfolgen.
Architekt Mix erläutert das Vorhaben an Plänen und am Modell.
Die Gesamtfläche der vornehmlich als Holzkonstruktion geplanten Halle beträgt ca. 230 m².
Nach kurzer, insgesamt befürwortender Aussprache beantragt Stadträtin Herrmann, die Entscheidung wegen der grundsätzlichen Bedeutung im Gesamtgemeinderat herbeizuführen.
Dieser Antrag wird mit 12 Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Beschluss:
Den vorgestellten Plänen des Architekturbüros Mix zum Anbau eines offenen Vordaches an die Aussegnungshalle in Hessental wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird der Sperrvermerk bei dem Haushaltsansatz von DM 250.000 aufgehoben.
Die Bauverwaltung erhält den Auftrag, den Bau entsprechend dem Terminplan des Architekten zügig durchzuführen.
(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)