§ 35 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - Änderung Kreissparkasse“ - Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte den o. g. Bebauungsplan am 27.09.2000 im Entwurf aufgestellt. Er war vom 12.12.2000 bis 12.01.2001 öffentlich ausgelegt.

Inzwischen hat die Verwaltung die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

A. Träger öffentlicher Belange

    Wasserwirtschaft Das Landratsamt Schwäbisch Hall gibt bekannt, dass die festgestellten Altlasten beseitigt wurden und der Bericht der Aushubüberwachung vorliegt. Naturschutz Das Landratsamt weist darauf hin, dass durch die Bebauungsplanänderung das Maß der baulichen Nutzung erhöht wurde und damit eine größere Fläche als bisher im Bebauungsplan Solpark vorgesehen, versiegelt wird. Die Änderung betrifft den Bereich der heutigen Baufläche 1. Vorgesehen war eine Grundflächenzahl von 0,4/0,8, die auf 0,8 für den gesamten Bereich erhöht wurde. Demzufolge müsse auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz verändert werden. Die Naturschutzbehörde macht darauf aufmerksam, dass bisher Aussagen hinsichtlich des § 1 a BauGB fehlen. Die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe sind zu erfassen, zu bewerten und ggf. entsprechend den Ausgleichsmaßnahmen gegenüberzustellen. Abwägungsvorschlag Die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfasst und bewertet. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden dargestellt, befinden sich jedoch außerhalb des Geltungsbereichs, weshalb sie durch einen öffentlich rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Landratsamt gesichert werden.

B. Bürgeranhörung

Es gingen keine Anregungen ein.

Zur besseren Erschließung des geplanten Gebäudes südlich des Staatlichen Hochbauamtes wird im Bereich des Wendehammers ein Fahrrecht ausgewiesen.

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0313-01/04 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen.

Bestandteile sind der Lageplan des Stadtplanungsamtes im M 1:500 vom 05.09.2000 mit Legende, Textteil und Begründung.

(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme; Stadtrat H. Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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