§ 21 - Sanierungsgebiet Solpark; hier. Änderung der Gebietsabgrenzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat zuletzt am 22.02.2006 die Änderung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Solpark beschlossen. Inhalt war damals die Erweiterung um den Bereich der Landhegstraße.

Der räumliche Geltungsbereich wird nun im Osten reduziert, da die bisher vorgesehene Sanierungsmaßname der Straße „In der Eich“ nicht mehr notwendig wird. Mit der Realisierung der Ostumfahrung ist die Grundlage hierfür entfallen. Die künftige Verbindung zwischen Solpark und Gründle erfolgt über eine neu trassierte Straße, die eine sinnvolle Erschließung der Gewerbegrundstücke in diesem Bereich ermöglicht. Sie ist aus der Bebauungsplanänderung „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“ ersichtlich (GR 28.11.2007, § 214).

Für die künftige Vermarktung dieses Gebietes ist es von Vorteil, wenn die bisherigen Sanierungsvermerke zu den Grundstücken im Grundbuch gelöscht werden. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn der betreffende Teil aus dem Geltungsbereich des Sanierungsgebietes herausgenommen wird. Dazu ist die Änderung der bisherigen Sanierungssatzung notwendig. Nachteile daraus ergeben sich nicht, da die Maßnahme aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen ohnehin nicht durchgeführt wird.

Im Gegensatz dazu wird das Sanierungsgebiet im Nordwesten um einen kleinen Bereich westlich des Hans-Georg-Albrecht-Weges erweitert, da hier die Tatbestände der Sanierungsrichtlinien erfüllt werden.

Die neue Abgrenzung ist im Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 24.01.2008 dargestellt.

Anlage 1: Lageplan "Bestand neu/ Neue Abgrenzung Solpark"

Anlage 2: Lageplan "Änderung Abrenzung Solpark"

Anlage 3: Lageplan "Bestand alt/ Entfallene Abgrenzung Solpark"

Anlage 4: Satzung

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Aufgrund § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 1. Juli 2004 (GBl. S. 469, 489) beschließt der Gemeinderat zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Solpark eine Satzung zur Änderung der Gebietsabgrenzung (maßgebend ist der Lageplan M 1:2500 des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 24.01.2008).
(einstimmig - 20 -)


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