TOP 4 - Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Mobilitätsknoten und Bahnhofsumfeld Hessental“; hier: Bestätigung der Empfehlung des Preisgerichts und Einleitung des VgV-Verfahrens (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 68/25

Sachvortrag:

Im Juni 2024 wurde der Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Mobilitätsknoten und Bahnhofsumfeld Hessental“ ausgelobt. Vor dem Verfahren erhielt die interessierte Bürger­schaft die Gelegenheit, im Rahmen eines „World-Cafes“ ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Ebenso wurden die an der Planung Beteiligten (Busbetriebe, Taxibetreiber, Barrierefrei e.V., ADFC u.a.) intensiv eingebunden. Die jeweiligen Anregungen bzw. Ergeb­nisse wurden in die Auslobung aufgenommen. Darüber hinaus wurde eine Machbarkeits­studie über die komplexen verkehrlichen Anforderungen in Auftrag gegeben, die ebenfalls Grundlage für die Auslobung war. Zudem flossen die Planungen der Deutschen Bahn AG für den geplanten Umbau im Bereich der Bahnbetriebsanlagen ebenfalls ein.

Wettbewerbsaufgabe für den Realisierungsteil war es, ein tragfähiges städtebauliches Konzept als planerische Grundlage für die Realisierung des zukünftigen Mobilitätsknoten und dem Bahnhofsumfeld zu entwickeln, um das Bahnhofsareal als „Tor zur Stadt“ qualitätsvoll und erlebbar zu inszenieren und zugleich Nutzungen für das Bahnhofs­gebäude aufzeigen.

Der Ideenteil zielte darauf ab, Visionen aufzeigen, wie sich das weitere Bahnhofsumfeld und Teile des Karl-Kurz-Areals strukturell langfristig entwickeln und die unterschiedlichen Nutzungen untereinander sowie mit dem Bahnhof verknüpft werden können. Dabei wurden Lösungen für die städtebauliche Dichte, Gebäudehöhen und Nutzungen erwartet.

Am 23.01.2025 tagte das mit sechs Fach- und fünf Sachpreisrichtern*innen besetzte Preis­gericht mit ihren jeweiligen Stellvertretern*innen und Sachverständigen unter Vorsitz von Herrn Dr. Eckart Rosenberger, um unter 14 eingereichten Arbeiten drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben. Alle Arbeiten konnten zugelassen werden. Bei der Beur­teilung der Arbeiten wurden folgende Kriterien angewendet:

    • Realisierbarkeit des Mobilitätsknotens
    • Auffindbarkeit der unterschiedlichen Mobilitätsarten
    • Gliederung und Funktionalität des öffentlichen Raums
    • Adressbildung am Bahnhof
    • Konzeptioneller Ansatz zum Umbau des Empfangsgebäudes
    • Maß der Urbanität
    • Gestalterische Gesamtidee
    • Konstruktion + Materialität der Schutzdächer
    • Verkehrssicherheit
    • Aufenthaltsqualität
    • Materialität und Nutzerfreundlichkeit der Oberflächen

Die Auswahl und die Beurteilung der Arbeiten erfolgte in mehreren Rundgängen im Ausschlussverfahren, bis am Ende fünf Arbeiten in der engeren Wahl verblieben. Die Beurteilungen dieser Arbeiten sind im Protokoll des Preisgerichts (Anlage 1) wiederge­geben.

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit 1003 der weiteren Bearbeitung zu Grunde zu legen und die Verfasser*innen der Arbeit mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Die Verfasser*innen sind TERRA.NOVA Landschaftsarchitektur, München und Wich Architekten, München. Die schriftliche Bewertung der Arbeit 1003 ist im Protokoll des Preisgerichts auf S.13/14 wiedergegeben.

Wie in der Auslobung bereits verankert ist im Anschluss an den Wettbewerb für den Reali­sierungsteil das Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) mit allen drei Preisträgern*innen durchzuführen. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, vor Auftrags­vergabe die Leistungsfähigkeit des Projektteams, die Weiterentwicklung des Wettbewerbs­ergebnisses, das Vorgehen bei der Umsetzung des Projektes und ein Honorarangebot einzufordern und zu bewerten. Die Verhandlungspartner sind die Mitglieder der jeweiligen Verfasserteams. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden wie in der Auslobung bereits festgelegt erfolgen:

    • Wettbewerbsergebnis        50 %
    • Weiterentwicklungspotential des Wettbewerbsergebnisses  
      auf Grundlage der Preisgerichtsempfehlung     25 %
    • Leistungsfähigkeit des Teams (Projektleiter, Projektbearbeiter),
      Gesamteindruck der Vorstellung zur Fachkompetenz, Umsetzungsziele 15 %
    • Honorarangebot, Nebenkosten       10 %


Abstimmungsbedarf Module 1-3 Bahnhofsmoderniserungsprogramm

Bereits im Preisgericht wies der Vertreter der DB InfraGO auf die Dringlichkeit der planeri­schen Abstimmung zwischen den Modulen der Bahnhofsmodernisierung hin, da die DB InfraGO mit ihrem Modul 1 kurz vor dem Abschluss der Entwurfsplanung und dem Einreichen der Antragsunterlagen beim Eisenbahnbundesamt stehe.

Insbesondere in Bezug auf die Überdachung der Schweizer Rampe weist die DB InfraGO darauf hin, dass die Abweichungen im Preisträgerentwurf von DB-Planungsrichtlinien und -baustandards zeitaufwändig in die laufende Vorentwurfsplanung eingearbeitet werden müssten und zudem in den Genehmigungs- und Freigabeverfahren ein Risiko darstellen und diese verzögern würden.

Der Verfasser des Preisträgerentwurfs hat nach Rücksprache Interesse an der Umsetzung seines Entwurfs, aufgrund der eigenen Erfahrung mit Bahnprojekten einen solchen Hinweis der DB InfraGO jedoch bereits erwartet. Da Verfasser und Bauverwaltung die städtebau­liche Qualität des Entwurfs auch bei Verwendung des bisher vorgesehenen DB-Typendachs für gewährleistet halten, wird nach gemeinsamer Abwägung empfohlen, im Sinne eines zügigen Verfahrens auf eine Sonderlösung zu verzichten.
 
Für die vorgesehene Fahrradabstellanlage sieht der Preisträgerentwurf zudem eine Verlän­gerung der Überdachung am Hausbahnsteig vor. Hier hat DB InfraGO mitgeteilt, dass eine Übernahme in die eigene Planung nicht möglich sei, u.a. weil sie außerhalb des Baupro­gramms und damit der Finanzierung des BMP Modul I liege. Ob eine Verlängerung in Form einer Anbauoption durch die Stadt möglich ist, wird derzeit von DB InfraGO geprüft. Die Verwaltung wird beim Fördergeber anfragen, ob eine Förderung dieses Elements im Rahmen des BMP Modul II möglich ist, da die verlängerte Überdachung einen wichtigen Baustein für die gestalterischen und verkehrspolitischen Ziele der Bahnhofsvorplatzgestal­tung darstellt.

Generell weist die DB InfraGO auf den großen und sehr kurzfristigen Abstimmungsbedarf zur Integration des städtebaulichen Entwurfs hin, um den Baubeginn des DB Projektes im Jahr 2029 gewährleisten zu können. Die Bauverwaltung ist deshalb bestrebt, alle relevan­ten Fragestellungen auch schon vor Vergabe der Planungsleistungen und dem Start der Entwurfsplanung einvernehmlich zu regeln. 

Anlagen:
Anlage 1: Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 23.01.2025
Anlage 2: Arbeit 1003 – Blatt 1
Anlage 3: Arbeit 1003 – Blatt 2
Anlage 4: Arbeit 1003 – Blatt 3
Anlage 5: Präsentation "Wettbewerb Bahnhof Hessental"
 

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Preisgerichts vom 23.01.2025, die Entwick­lung des Mobilitätsknotens mit Bahnhofsumfeld Hessental auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit fortzuführen

2. Die vorgeschriebenen VgV-Verhandlungen sind mit allen Preisträger*innen durchzu­führen.

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