§ 64/6 - Verschiedenes: Radwegequerung im Bereich des Anschlusses Westumfahrung an die B 14 (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Westumgehung wurde die Radwegeverbindung die auf der Nordseite der B 14 verläuft, nicht mehr an die Unterführung im Bereich Heimbach angeschlossen. Die Radwegeverbindung sollte entlang der Westumfahrung bis in Höhe der Kleingartenanlage geführt werden und dann entlang der ehemaligen K 2576 in Richtung Heimbach weitergeführt werden. Für die Radfahrerinnen/ -fahrer bedeutet es einen Umweg von etwa 1,1 km. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Radwegeführung nicht zumutbar.
Von Seiten der Verwaltung wurde stattdessen vorgeschlagen, den Straßenanschluss an die B 14 mit einer Radwegeunterführung zu queren. Der Landkreis hat den Lösungsvorschlag grundsätzlich akzeptiert. Nach Feststellung des planenden Ingenieurbüros bedeutet die Unterführung eine Mehrkostenbelastung in Höhe von ca. 190.000,- €. Nach Abzug der GVFG-Anteile verbleiben ca. 60.000,- € Mehrkosten, die jedoch nicht vom Landkreis getragen werden.
Es wird vorgeschlagen, dass die Stadt Schwäbisch Hall zunächst einmal diese Mehrkosten übernimmt. Prinzipiell ist die Anlage des straßenbegleitenden Radwegs an der Bundesstraße eine Aufgabenstellung des Bundes. Die Verwaltung wird daher versuchen, diese Mehrkosten beim Bund geltend zu machen und erstattet zu bekommen.
Anlage: Lageplan 1
Anlage: Lageplan 2
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird autorisiert, den Mehrbetrag in Höhe von 60.000,- € zur Finanzierung bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt den Kostenanteil bei der Straßenbauverwaltung des Bundes geltend zu machen.
(einstimmig - 38 -)