§ 201 - Einsatz von "Flüsterasphalt" zur Lärm-Minderung (öffentlich)
Sachvortrag:
An verschiedenen Stellen wird immer wieder der Einsatz von so genanntem „Flüsterasphalt“ zur Lärm-Minderung gefordert.
Es handelt sich dabei um offenporigen Asphalt, der in Fachkreisen „OPA“ abgekürzt wird.
OPA besitzt einen hohen Hohlraumgehalt von bis zu 27 %. Der Verkehrslärm kann dadurch im Neuzustand um 5-10 dB(a) gesenkt werden, was einer Halbierung des Geräuscheindrucks entspricht.
Leider ist diese Lärm-Minderung nicht von Dauer. Zahlreiche Versuche haben ergeben, dass der Lärm-Minderungseffekt im Laufe von maximal 6 Jahren durch Zusetzen der Poren des offenporigen Asphaltes auf Null abnimmt.
Effektive Reinigungstechniken zur Minderung oder Verlangsamung dieses Prozesses sind derzeit nicht vorhanden.
Da durch die offenporige Belagsstruktur Wasser in die Asphaltschicht eindringt, muss die Straßenentwässerung um eine Entwässerung des Asphaltkörpers ergänzt werden. Der einfache Austausch eines konventionellen Belages gegen einen OPA ist daher nicht möglich. Durch das eindringende Wasser steigt die Gefahr von Frostschäden im Winter, die Lebensdauer des Belages ist geringer.
Die Gesamtlebensdauer eines offenporigen Belages liegt bei ca. 10 Jahren, im Gegensatz zu ca. 20 Jahren beim herkömmlichen Asphalt. Straßen mit offenporigem Belag sind außerdem in der Herstellung ca. 50 - 70 % teurer als solche mit herkömmlichem Asphalt (ohne die notwendige Änderung der Straßenentwässerung).
Eine Wirtschaftlichkeit des offenporigen Asphalts ist daher nur dann gegeben, wenn durch den OPA aufwändige Lärmschutzbauten vermieden oder in ihrer Höhe verringert werden können. Dies ist im Innerortsbereich von Schwäbisch Hall nicht relevant.