§ 68 - 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Endgültige Beschlussfassung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend der Beschlussfassung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig ist den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit gegeben worden, sich hierzu zu äußern.

Die eingegangenen Anregungen und Veränderungsvorschläge sind in einer Sitzungsvorlage mit den Wertungen dargestellt. Den Anregungen ist dann jeweils ein Beschlussvorschlag zugeordnet.

Während des Verfahrens bzw. der öffentlichen Auslegung wurde ein Erlass des Wirtschaftsministeriums bekannt. Dieser weist die Regierungspräsidien und Landratsämter als Genehmigungsstellen für den Flächennutzungsplan an, die Flächenzuwächse der Gemeinden auf ihre Plausibilität zu prüfen. Grundlage hierfür sind die Einwohnerprognosewerte des statistischen Landesamtes.

Während der Regionalverband, der eigene Bevölkerungsprognosen aufgestellt hat, die Zuwachszahlen der Verwaltungsgemeinschaft in Höhe von 134 ha akzeptieren konnte, waren weder das RP noch das Landratsamt bereit, diese Zahlen an zu erkennen. Nachdem das Regierungspräsidium jedoch in seiner ersten Stellungnahme zur 7. Fortschreibung einen Gesamtzuwachs der Stadt Schwäbisch Hall von 120 ha als plausibel angesehen hat, hatte sich die Verwaltung darauf verständigt, diesen Wert als Grundlage für den Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes zu verwenden. Dies bedeutet, dass ca. 11 ha Baugebietsfläche aus dem Gesamtkatalog des F-Planes heraus genommen werden müssen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in folgenden Baugebieten Flächenreduzierungen vorzunehmen:

  • Bibersfeld - Baugebiet Langäcker: Das Areal kann um ca. 4 ha reduziert werden. Es verbleibt dann immer noch eine Siedlungsfläche von 6,5 ha, die den vorläufigen Baulandbedarf abdecken sollte.
  • Die Gebietserweiterung Breitenstein wird um 4 ha reduziert. Dies ist unkritisch, da in unmittelbarer Nähe das Baugebiet Eltershofen-Riedwiesen liegt, das zwar erschlossen, aber nur zu einem geringen Teil veräußert ist. Für die Gebietserweiterung in Breitenstein stehen noch 2 ha Baufläche zur Verfügung.
  • Die Erweiterung am Steinbruch in Gottwollshausen mit 3 ha wird aus dem Flächenkatalog der Fortschreibung herausgenommen. In Anbetracht der Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe das Baugebiet Breiteich erschlossen wird, kann vorläufig auf diese Ausweisung verzichtet werden.

Somit können insgesamt 11 ha aus der Gesamtbilanz des Flächennutzungsplanes zurück genommen werden.

Mit diesem Ergebnis ist die Gesamtsiedlungsentwicklung der Stadt Schwäbisch Hall und somit die angestrebte Zielsetzung nicht gefährdet.

Anlage: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken


Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass der Landkreis noch eine neue Stellungnahme unter Zugrundelegung des im vorigen Tagesordnungspunkt (§ 67) vorgelegten klimatologischen Gutachtens übersenden wird.

Nach weiterer kurzer Aussprache schlägt er auf Anregung von Stadtrat Reber vor, das Steinbruchgelände Gottwollshausen in die noch ausstehende Fortschreibung 7c mit aufzunehmen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Ausführungen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Über die Anregungen wird entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der Anlage entschieden.

Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall wird in der vorliegenden Form festgestellt.

Das Steinbruchgelände Gottwollshausen wird in die Fortschreibung 7c mit aufgenommen.
(15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)


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