§ 23 - Kinderspielplätze in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall hat in den vergangenen Jahrzehnten im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten und der Ausstattung von bereits bebauten Bereichen mehr als 70 Kinderspielplätze gebaut und unterhalten. Eine Grafik verdeutlicht, dass die Spielplatzanzahl in Hall deutlich über dem Ausstattungsstandard vergleichbarer Städte liegt. Die ständig steigenden Anforderungen an die Sicherheit öffentlicher Spielplatzflächen sowie die stärkere Inanspruchnahme der Kommunen im Fall von Unfallschäden führt in der Konsequenz zu immer höheren Kostenbelastungen. Als markantes Beispiel hierfür ist die durch die ständige Rechtsprechung entwickelte Verpflichtung zu einer gründlichen Sicherheitskontrolle jedes Kinderspielplatzes im 14-tägigen Turnus zu nennen. Vor dem Hintergrund der drastischen Einnahmeverluste der Stadt hat die Bauverwaltung vorgeschlagen, die Zahl der Spielplätze in Schwäbisch Hall im Grundsatz den Standards vergleichbarer Städte anzupassen. Bedingt durch den reduzierten Kontroll- und Unterhaltungsaufwand bzw. weniger Reparaturen und die damit einhergehende Veringerung von Ersatzbeschaffungen ist vorsichtig geschätzt eine Kostenersparnis von 50.000,00 € pro Jahr zu erwarten. Die Verwaltung erarbeitete eine Liste von Kinderspielplätzen, die nach Überprüfung und Bewertung der räumlichen Zuordnung entbehrlich sind. Diese Liste wurde in mehreren Diskussionen im Gemeinderat erörtert und im weiteren Verfahren präzisiert bzw. aktualisiert. Die neueste Fassung wurde den Stadträten/innen am 30.10.2003 übergeben (Plandatum: 24.10.2003). Auf Wunsch des Gremiums hat die Verwaltung im Oktober des vergangenen Jahres ein Faltblatt erarbeitet, das die Bevölkerung zur Mithilfe bei der Pflege, zu Schadensmeldungen und insbesondere zur Überwachung der Plätze auffordern und animieren sollte. Um zu gewährleisten, dass die künftig bestehen bleibenden Kinderspielplätze erhalten werden können, ist das Engagement der Bevölkerung unbedingt erforderlich. Dieser „Flyer“ wurde 9.000 mal gedruckt und an alle Kindergärten sowie an interessierte Privatpersonen herausgegeben. Etwa zwei Monate später wurde der Rücklauf ausgewertet: Danach haben sich insgesamt 77 Mitbürger bereit erklärt, bei der Pflege, Benachrichtigung und Betreuung mitzuwirken. Den Schwerpunkt der Beteiligung bildet der Spielplatz am Tilsiter Weg. Hier haben sich 39 Personen bzw. Familien gemeldet, die Pflege- und Überwachungsaufgaben übernehmen wollen. Im Tausch soll deshalb der in nächster Nähe gelegene und ursprünglich zur Erhaltung vorgesehene Platz am Neißeweg geschlossen werden, für den sich auch niemand engagieren will. Aus Sicht der Verwaltung wäre dies problemlos möglich. Eine klare Aussage des Flugblattes war, dass die Stadt auf die Unterstützung der Bürgerschaft angewiesen ist, um den Bestand der noch verbleibenden Spielplätze auch zukünftig sicherstellen zu können. Aus der Bevölkerung haben sich insgesamt 16 Bürger zur Unterstützung von 10 der zur Erhaltung vorgesehenen Kinderspielplätze bereiterklärt. Weitere 17 Mitbürger äußerten die Bereitschaft zur Unterstützung von 11 Plätzen, die aber nicht mehr weiter betrieben werden sollen. Ein verstärktes Engagement hierfür ist in Dörrenzimmern, an der Stauferstraße und am Ziegeleiweg festzustellen. Eine Auflistung der Interessenten für die jeweiligen Spielplätze liegt vor. Weitere Mitwirkungsbereitschaft wurde von den Bürgern Weckriedens im Rahmen eines Ortstermins zugesichert. Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass mit den geplanten Schließungen voraussichtlich das Einsparpotential von 50.000,00 € p.a. zu erreichen ist. Dieses ist bereits in den Doppelhaushalt 2004 / 2005 eingearbeitet worden, d.h., der Haushaltsplan enthält keine Finanzmittel, um die zur Schließung vorgesehenen Spielplätze weiter zu betreiben. Die endgültige Entscheidung, ob die Plätze erhalten oder entsprechend den Erfordernissen des Haushaltsplanes reduziert werden müssen , obliegt der Entscheidung des Gemeinderats. Die Verwaltung schlägt Folgendes vor: Die Stadt betreibt und unterhält künftig 41 der heute bestehenden mehr als 70 Kinderspielplätze. Dieses Angebot wird im Einzelfall durch die Ergänzung von Spielgeräten (Entnahme aus dem stillzulegenden Bestand) angereichert und im Interesse der Nutzer verbessert. Ergänzend zu den bisher schon zum Erhalt vorgesehenen Plätzen werden die in Weckrieden, an der Eberhard-Heim-Straße und am Ziegeleiweg im Bestandsprogramm weiterhin erhalten. Bei diesen Plätzen kann aufgrund der höheren Anzahl von Unterstützungsnennungen damit gerechnet werden, dass sich die Unterhaltungskosten reduzieren lassen. Auch der Spielplatz am Tilsiter Weg bleibt aufgrund der starken Interessenlage der beteiligten Anwohner erhalten, statt dessen wird der Platz am Neißeweg geschlossen. Aus Sicht der Verwaltung kommt die Stadt mit dieser Konzeption den Belangen der betroffenen Bürger in angemessener Weise entgegen. Der Standard fällt gegenüber vergleichbaren Städten nicht zurück. Mit der Verbesserung bestehender Anlagen, teilweise auch mit einer maßvollen Erweiterung, werden die Angebote konzentriert, ohne dass den Kindern wesentliche Spielelemente genommen werden. Schwäbisch Hall ist und bleibt somit eine Stadt, in der es Freude macht, Kind zu sein. Zunächst findet eine kurze, überwiegend befürwortende Aussprache zu dem Thema statt. - Stadtrat Zügel ab 18.35 Uhr anwesend - Stadträtin Herrmann spricht sich allerdings gegen die Vorschläge der Verwaltung aus, da die Investitionen der Stadt in der Vergangenheit nicht umsonst sein sollen. Sie erinnert zudem an die vielen sozial schwachen und arbeitslosen Mitbürger/innen mit kleinen Kindern, denen dann auch dieses Angebot z. T. genommen würde. - Stadtrat Comtesse bis 18.45 Uhr anwesend - Oberbürgermeister Pelgrim ist der Auffassung, dass man künftig diesbezüglich mehr Flexibilität zeigen müsse. Zum Beispiel könnten die Flächen teilweise auch für andere Zwecke, etwa Seniorenveranstaltungen o. ä. , verwendet werden.

B e s c h l u s s :

Den Ausführungen der Verwaltung im Sachvortrag wird zugestimmt. Sie erhält den Auftrag, die Konzeption in der geschilderten Weise umzusetzen. (24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

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