§ 43 - Einsetzung und Verpflichtung von Herrn Hansjörg Stein (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt Herrn Stein, der das ihm vorgelesene Stadtrats-Gelöbnis unterschreibt.

Anschließend überreicht er ihm eine Textfassung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, das Büchlein „Rat für Räte - Wege zum erfolgreichen Mandat“ und die Sammlung des Stadtrechts von Schwäbisch Hall.

Er wünscht dem neuen Mitglied des Gemeinderats einen guten Einstand und hofft auf eine gute und gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt Schwäbisch Hall.

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