§ 14 - Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an einer Stromhandelsgesellschaft (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat am 12.02.03 folgendem Beschlussvorschlag „Der Gesellschafterversammlung wird die Gründung einer Stromhandelsgesellschaft gemäß vorliegendem Gesellschaftervertrag und die Besetzung der Geschäftsführerposition durch Herrn Pfitzer empfohlen“ und dem dazu gehörigen Gesellschaftsvertrag zugestimmt, der danach noch in einigen Punkten an die Bestimmungen der Gemeindeordnung angepasst wurde.

Vorgesehen ist die Beteiligung der Stadtwerke an der Gründung der „Vorteils-Strom-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung“. Vom Stammkapital mit insgesamt 25.000 € übernehmen sie einen Anteil von 22.000 €, also 88 %.

Gesellschaftsvertrag


Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, die Worte „für große Kapitalgesellschaften“ auf Seite 5, § 11, Punkt 4 des Vertragsentwurfs in Klammern zu setzen, da mit dem Regierungspräsidium nochmals über dieses Detail verhandelt werden müsse.

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags der Vorteils-Strom-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung in der Fassung des vorliegenden Entwurfs mit der o. g. Änderung zustimmt.

(einstimmig - 25 -)

Meine Werkzeuge