§ 193 - Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlsteige“ in Steinbach; hier: Endgültiger Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 14.10.02

Stadtrat Lindner spricht sich für einen Kompromiss aus. Man sollte für diesen Bereich zumindest einige wenige Wohngebäude planen.

Er bittet deshalb um eine Verschiebung der Entscheidung.

Bürgermeister Stadel teilt dazu mit, dass es heute zunächst einmal nur um die Einleitung des empfohlenen Verfahrens gehe. Man wollte unliebsame Entwicklungen auf diesem Areal verhindern.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass man mehr wisse, wenn man alle Meinungen hierzu - auch die des Eigentümers selbst - gehört habe.

Dann könne man das Vorhaben ggf. immer noch stoppen oder zurückstellen.

Stadtrat H. Baumann bittet die Verwaltung um Prüfung, was dort hinsichtlich der Altlasten etc. überhaupt möglich und machbar wäre.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass bei einer Vertagung dieses Tagesordnungspunktes dann aber die Gefahr bestehe, dass dort alles passieren kann, was nach geltendem Recht schon bisher möglich war. Deshalb wäre es ein erhebliches Risiko, jetzt keine neuen Regelungen anzustreben.

Beschluss:

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0212-01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 17.09.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 17.09.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0212- 01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(24 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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