§ 87 - Aufstellung des Bebauungsplans „Stadterweiterung ehem. Gelände JVA“; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 13.05.02


Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie im Sachvertrag erläutert, entschieden.

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0113/05 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes im Maßstab 1:500 vom 02.01.2002 mit Legende und Textteil.

Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt.

(26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)


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