§ 256 - Sanierung Gymnasium bei St. Michael; hier: VgV-Verfahren für Objektplanung, Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroplanung (öffentlich)
Sachvortrag:
Für die Sanierung des Gymnasiums bei St. Michael wurden im Januar vom FB 50 Mittel zur Sanierung beantragt; diese wurden auch genehmigt mit dem Ziel, dass 2022 die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Das dafür aufgestellte Maßnahmenpaket ist noch nicht abschließend definiert (z.B. Medienausstattung/EDV, Heizung, Gebäudeautomation). Die Kostenschätzung in Höhe von ca. 9 Mio € führt jedoch dazu, dass die Honorare für die Ingenieure (Objektplanung, Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroplanung) über dem Schwellenwert liegen werden, was eine europaweite Ausschreibung der Leistung nach VGV erforderlich macht.
In dem zweistufigen Verfahren, wie es die Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge (VgV) vorsieht, wird die Leistung im EU-Amtsblatt bekanntgemacht. In einer ersten Runde können sich darauf Büros mit einer Vorstellung des Büros und einem Honorarangebot (im Rahmen der HOAI -Honorarordnung für Architekten und Ingenieure- sind hier Spielräume möglich) bewerben. Nach Prüfung der Angebote wird eine gewisse Anzahl an Büros eingeladen, die sich dann in einem Kurzvortag vorstellen können. Das Bewertungsgremium vergibt dann nach vorher festgelegten Gesichtspunkten Punkte. Die daraus sich ergebende Matrix generiert eine Reihenfolge der Büros über die Aufsummierung der Einzelpunkte. Dieses Ergebnis ergibt zwingend eine Vergabe an das erstplatzierte Büro; eine Abweichung wäre juristisch angreifbar.
Die Festlegung der Büros, die sich in der zweiten Runde vorstellen, erfolgte im Fachbereich Planen und Bauen. In der Bewertungsjury bei der Festlegung auf die zu beauftragenden Büros waren zusätzlich der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales vertreten und auch die Schulleitung selbst.
Am 16. und am 17. Oktober stellten sich die Büros vor; sie hatten dafür 30 Minuten Zeit und danach ergab sich die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Entscheidungen fielen in allen drei Sparten einstimmig. Bei der Beurteilung spielten sowohl die Honorarangebote, die Büroorganisation als auch die vorgelegten Referenzen eine Rolle; hier natürlich auch die Erfahrung im Schulbau allgemein und bei der Sanierung von Schulen im laufenden Betrieb im Besonderen.
Das Ziel ist es, dieses Jahr noch eine erste Besprechung mit allen an der Planung Beteiligten zu organisieren, damit 2019 zügig in das Projekt eingestiegen werden kann. Dabei soll zur Jahresmitte das Bauprogramm genau definiert werden können und die Leistungsphase 3 abgeschlossen sein (Entwurf mit Kostenberechnung- Grundlage für Haushalt 2020ff). Dann könnte in der zweiten Jahreshälfte mit der Ausführungsplanung und dem Vorbereiten der Ausschreibung begonnen werden, damit dann 2020 mit den Arbeiten begonnen werden kann. Zu klären ist hierfür auch noch, wie die Maßnahmen in Bauabschnitte aufgeteilt werden muss, damit der laufende Betrieb der Schule aufrecht erhalten werden kann; eine komplette Auslagerung in Containerklassenzimmer sollte vermieden werden.
Im Bereich Objektplanung lag nach der zweiten Phase das Büro gk Gössel + Kluge, Stuttgart, auf Platz 1, die Beauftragung erfolgt auf Basis der vorgelegten Honorarbedingungen.
Die Bereiche HLS und Elektroplanung fiel die Entscheidung in beiden Fällen an das Büro Fritz Planung, Bad Urach. Hier können durch die Kombination der beiden Fachsparten Vorteile generiert werden, da Abstimmungen leichter koordiniert werden können (dies war aber nicht ausschlaggebend für die Vergabeentscheidung); auch hier erfolgt die Beauftragung auf der Grundlage des Angebots.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen(nö)
Beschluss:
1. Die Planungsleistungen nach HOAI § 34 (Gebäude und Innenräume) werden an das
Büro gk Gössel + Kluge zum angebotenen Preis von 793.212,60 € vergeben.
2. Die Planungsleistungen nach HOAI § 53 (HLS) werden an das Büro Fritz Planung zum
angebotenen Preis von 375.566,92 € vergeben.
3. Die Planungsleistungen nach HOAI § 53 (Elektroplanung) werden an das Büro Fritz
Planung zum angebotenen Preis von 253.337,65 € vergeben.
(einstimmig -32)