§ 13 - Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplanes Heilbronn-Franken (öffentlich)
Sachvortrag:
Kurz vor Weihnachten 2008 ging bei der Verwaltung ein Fortschreibungsentwurf des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2002 ein. Thematisch setzt sich dieser mit dem Thema Fotovoltaik auseinander.
Gemäß den Vorstellungen des Regionalverbandes soll in Zukunft im Rahmen des Regionalplans festgelegt werden, dass folgende Flächen generell von Fotovoltaik-Nutzung frei gehalten werden:
- Grünzäsuren
- Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege,
- Landwirtschaft,
- Forstwirtschaft,
- Erholung und
- für den vorbeugenden Hochwasserschutz.
Auf diesen Flächen sollen generell keine Fotovoltaikanlagen zugelassen werden. Darüber hinaus sind bestimmte Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Anlagen ausgewiesen.
Die Stadt Schwäbisch Hall bzw. deren Gemarkung ist in diesen Ausweisungen nicht berücksichtigt.
Fotovoltaikanlagen, die außerhalb dieser Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden sollen, können nur dann zugelassen werden, wenn vorab eine Prüfung von Alternativen innerhalb von Siedlungsflächen, auf Deponien oder Konversionsflächen erfolgt ist. Der Regionalverband schlägt vor, dass maximal nur ein Standort für eine Außenbereichsfläche außerhalb der Vorbehaltsgebiete zugelassen wird. Mit dieser Einschränkung bzw. Festlegung im Regionalplan wird der Stadt ein Handlungsrahmen aufgezeigt, der die künftige Ausweisung von Fotovoltaikanlagen nahezu unmöglich macht.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein solcher Handlungsspielraum nicht akzeptabel ist. Es besteht keine Veranlassung, diese Thematik flächendeckend im Rahmen eines Regionalplans so streng zu steuern. Gemeinderat und Verwaltung haben ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber unserer Kulturlandschaft. Anderseits ist die Stadt Schwäbisch Hall Standort für innovative Entwicklungen, insbesondere auf dem Energiesektor. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Firma Würth-Solar hier angesiedelt. Es ist nicht akzeptabel und hinnehmbar, dass sich zwar innovative Firmen und Motoren der technischen Entwicklung in Hall ansiedeln, diese jedoch keine Möglichkeiten haben sollen, ihre Produkte vor Ort anzuwenden bzw. weiter zu entwickeln. Die Verwaltung hält es für unbedingt erforderlich, dass eine Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband abgegeben wird, die die Restriktion der Fortschreibung des Regionalplanes deutlich ablehnt.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass landschaftlich empfindliche Teile wie die Hangschultern, FFH-Gebiete oder sonstige schutzwürdige Flächen von solchen Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Eine derartige Vorgabe vom Regionalplan ist aus der Sicht der Stadt Schwäbisch Hall aber entbehrlich.
Stadträtin Herrmann stellt verschiedene Detailfragen zu dieser Problematik, die nicht die Verwaltung, sondern nur der Regionalverband beantworten können.
Stadtrat Neidhardt erinnert in diesem Zusammenhang auch an den Streifleswald, in dem lt. Regionalplanung kein Gipsabbau stattfinden darf und in dem nach dem jetzigen Vorhaben auch keine Freiflächen-Fotovoltaik möglich sein würde.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht sich gegen eine solche Einschränkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts aus. Gegen entsprechende Bestrebungen müsse man sich wehren.
Stadtrat Neidhardt schlägt vor, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall an den Regionalverband bzw. dessen Vorsitzenden wendet.
Oberbürgermeister Pelgrim sagt zu, eine entsprechende Stellungnahme der Stadt zu formulieren und dem Gemeinderat vorzulegen.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zu Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an den Regionalverband zu verfassen, die dem Gemeinderat zugeleitet wird.
(einstimmig - 19 -)