§ 20 - Bebauungsplan „Änderungen/Ergänzungen in den Gewerbegebieten II“ (Crailsheimer Straße, Stadtheide 1955, Stadtheide 1961, Stadtheide Süd-Vollzugsanstalt, Erweiterung Stadtheide, Hessental, Gründle, Breitloh und Sulzdorf); hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Stadtrat Reber ist der Meinung, dass erst die Frage des Baus bzw. des Standortes der Moschee geklärt werden müsste.
Nach weiterer kurzer Aussprache teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass die Zuteilung eines Bauplatzes für die Moschee in einem separaten Verfahren und Beschluss behandelt werden müsse.
Der heutige GR-Beschluss habe damit unmittelbar nichts zu tun.
Beschluss:
Die ausnahmsweise geplante Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben soll auf der Basis von Anregungen aus der Bürgerschaft entfallen.
Die Bebauungspläne
Nr. 0141-04 Gewerbegebiet Crailsheimer Straße
Nr. 0181-01 Gewerbegebiet Stadtheide 1961
Nr. 0181-02 Stadtheide Süd - Vollzugsanstalt
Nr. 0181-03 Erweiterung Gewerbegebiet Stadtheide
Nr. 0182-01 Stadtheide 1955
Nr. 0312-01 Gewerbegebiet Hessental
Nr. 0312-02 Industriegebiet Gründle
Nr. 0315-05 Gewerbegebiet Breitloh
Nr. 2113-03 Industriegebiet Sulzdorf
(alle Pläne einschließlich der jeweiligen Unternummern)
werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile sind der Lageplan des Stadtplanungsamtes im Maßstab 1:2500 vom 30.10.2001 sowie der Textteil mit oben genannter Veränderung hinsichtlich der Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben des Stadtplanungsamts vom 27.11.2001. Eine Begründung für den Bebauungsplan mit gleichem Datum ist beigefügt.
(25 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung; Stadtrat H. Baumann wegen Befangenheit abgetreten)