§ 88 - Antrag der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde - Baptisten - auf Förderung einer Kinderkrippe (öffentlich)
Sachvortrag:
In der Sitzung des SJA vom 22.03.2007 wurde darüber informiert, dass die o. g. Gemeinde die Förderung einer Kinderkrippengruppe beantragt hat. Die Gruppe hat eine Betriebserlaubnis für 10 Kinder von 0 - 3 Jahren und ist seit Sommer 2005 in Betrieb. Zurzeit sind 8 Kinder angemeldet, davon 6 aus Schwäbisch Hall und 2 aus Umlandgemeinden. Analog des Vorschlages zur Förderung einer Krippengruppe der Freien Waldorfschule e. V. schlägt die Verwaltung eine kommunale Mitfinanzierung auf Grundlage der Landesvorschriften vor. Bei einer Öffnungszeit von 15 Std./Wo beträgt die Landesförderung 5.040 €/Gruppe und Kalenderjahr. Die örtliche kommunale Mitfinanzierung würde sich ebenfalls auf 5.040 € je Gruppe und Kalenderjahr belaufen. Der platzbezogene Zuschuss nach der Rechtsverordnung des Kultusministeriums/ des Ministeriums für Arbeit und Soziales durch die Wohnsitzgemeinden beträgt bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 15 bis unter 30 Std. 3.060 € pro Kind/Kalenderjahr. Der platzbezogene Zuschuss würde sich bei 6 Kindern aus dem Stadtgebiet auf 18.360 € belaufen. Die örtliche kommunale Mitfinanzierung von 5.040 € verteilt sich auf die Wohnsitzgemeinden. Bei z. Zt. 6 Kindern aus dem Stadtgebiet würde die Komplementärförderung 3.780 € betragen (5.040 € : 8 x 6 = 3.780 €). Die Gesamtförderung wird somit bei 22.140 € liegen.
Die Krippengruppe der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde - Baptisten - Schwäbisch Hall wird analog der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes gefördert - bis zu deren Inkrafttreten im Jahr 2008 bzw. 2010 als Freiwilligkeitsleistung. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben im Finanzierungsplan/Abrechnung, ist der kommunale Zuschussbeitrag entsprechend zu reduzieren.
(einstimmig - 32 -)