§ 56/1 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung; hier: Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH im Wirtschaftsjahr 2018 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 07.02.2018 die Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH, gemäß der im Wirtschaftsplan des Jahres 2018 veranschlagten Darlehensaufnahmen in Höhe von 10 Mio. €, beschlossen.