§ 71 - Bebauungsplan "Erweiterung Burgstraße, Gottwollshausen"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Bebauungsplan „Erweiterung Burgstraße“ wurde mit Datum vom 28.09.2011 vom Gemeinderat grundsätzlich im Entwurf aufgestellt. Die beauftragten Planungsbüros haben in der Folgezeit den Umweltbericht und die weitere Ausarbeitung des Planes entwickelt. Der o. g. Bebauungsplan Nr. 1217-10 wurde vom 14.11.2011 bis 25.11.2011 als Erstinformation für die Bevölkerung in der Verwaltung aufgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Erstinformation der Träger öffentlicher Belange. Das Ergebnis dieser Anhörungsrunde ist im folgenden mit den jeweils verbundenen Abwägungsvorschlägen beigelegt. Dem Ortschaftsrat wurde der Bebauungsplan zur Beratung in der Sitzung vom 22.03.12 vorgelegt.
Anlage 1: Bebauungsplan
Anlage 2: Abwägungsvorschläge
Beschluss:
A) Bebauungsplan Nr. 1217-10:
Der B-Plan Nr. 1217-10 wird gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2. Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros mquadrat M 1:500 vom 19.03.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Erweiterung Burgstraße“
Die Örtlichen Bauvorschrift für das Baugebiet „Erweiterung Burgstraße“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2. Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Planungsbüros mquadrat vom 19.03.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 1217-10. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(29 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)