§ 41 - Abschlagszahlung der Stadt an den Eigenbetrieb Friedhöfe; hier: Verkauf einer Teilfläche des Friedhofs Hessental zu Wohnbauzwecken (öffentlich)
Sachvortrag:
Für das Baugebiet „Mittelhöhe IV“ wurden 7.619 m² der bisher zur Friedhofserweiterung in Hessental vorgesehenen Grundstücksflächen zu Wohnzwecken veräußert (s. GR 27.02.2008, § 40). Diese Flächen wurden im Rahmen eines Erschließungsvertrages zwischen der Stadt und der HGE erschlossen; die HGE verkaufte die erschlossenen 11 Bauplätze. Auf der nach dem Bebauungsplan im Friedhof ausgewiesenen Ausgleichsfläche von 1.632 qm werden die restlichen Bäume im Frühjahr 2011 gepflanzt. Dieser 10 Meter breite Grünstreifen dient ausschließlich als Abstandsfläche. Die Erschließungswege bleiben erhalten.
Nach Abschluss der Pflanzarbeiten erfolgt die endgültige Abrechnung zwischen der HGE und der Stadt.
Da diese Erweiterungsflächen des Friedhofs Hessental bereits erschlossen und überplant waren, bestand in der Bilanz 2006 des Eigenbetriebs Friedhöfe ein Sachvermögen in Höhe von 381.290,07 €.
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe beantragt eine Abschlagszahlung in Höhe von 300.000 €. Die Haushaltsmittel waren im HH-Plan 2008/ 2009 geplant. Eine Mittelübertragung erfolgte nicht. Daher sind die zur Auszahlung an den Eigenbetrieb kommenden Beträge außerplanmäßig bereitzustellen.
Damit können die Zinsen und Tilgungen des Darlehens für das 1. Halbjahr 2011 bezahlt werden. Mit dem Jahresabschluss 2010 werden die Vermögenswerte fortgeschrieben.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Aufstellung "Verkaufte Wohnbauplätze"
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einer Abschlagszahlung von 300.000 € an den Eigenbetrieb Friedhöfe zu. Die benötigten Haushaltsmittel für die endgültige Abrechnung der veräußerten Grundstücksflächen des Friedhofs Hessental werden außerplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 33 -)