§ 230 - Flächennutzungsplan; hier: Beauftragung eines neuen Planungsbüros (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Flächennutzungsplan wurde in den vergangenen Jahren vom Büro IKOS Berlin für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall bearbeitet. Der Inhaber des Büros Herr Wilfried Hesse war vor zwei Monaten gezwungen, sein Büro kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen vollständig zu schließen. Es ist somit notwendig, für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes ein neues, geeignetes Büro zu finden.
Die Thematik der Flächennutzungsplanung wird nur von wenigen Büros professionell bearbeitet. Bei der Recherche nach einem geeigneten Büro ermittelte die Verwaltung das Ingenieurbüro Käser + Reiner aus Fellbach/Laufen. Das Büro, das ursprünglich aus der Vermessungstechnik kommt hat sich im Laufe der Jahre ein umfangreiches Erfahrungspotential bei der Bearbeitung von Flächennutzungsplänen und Bauleitplänen erarbeitet. Aus Sicht der Verwaltung verfügt dieses Büro über die erforderlichen Kompetenzen, die für diesen besonderen Teil der Bauleitplanung notwendig sind.
Das Büro Käser + Reiner war bereits für die Gemeinden Michelfeld und Rosengarten tätig und hat sich dort bewährt, sodass auch von dieser Seite eine Zustimmung für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes zu erwarten ist. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Auftrag für die folgende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes an das Büro Käser + Reiner erteilt werden. Die Honorierung richtet sich nach dem Auftragsumfang und nach den Grundlagen der HOAI.
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Büro Käser & Reiner aus Fellbach/Laufen wird mit der weiteren Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes beauftragt.
(einstimmig - 33 -)