§ 77 - Aufstellung des Bebauungsplans "1. Änderung Ortskern Hagenbach"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Teilbereich 1
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0161-01 Ortskern Hagenbach aus dem Jahre 1976 weist das städtische Flurstück Nr. 2503 im Stadtteil Hagenbach zwischen Pfitzner- und Schönbergweg in Teilen als Spielplatzfläche aus.
Der Spielplatz wurde seit 1976 nicht realisiert. In Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend, Schule & Soziales wurde deutlich, dass hierfür auch in Zukunft kein Bedarf besteht, denn weitere Spielplätze sind im Umfeld ausreichend und gut erreichbar vorhanden.
Da für einen Spielplatz kein weiterer Bedarf besteht und um einen sinnvollen Beitrag zur Reduzierung des Pflegeaufwandes für öffentliche Grünflächen zu leisten, wird vorgeschlagen den Bebauungsplan zu ändern und die Möglichkeit für eine bauliche Nachverdichtung im Bestand zu schaffen.
Diese ist in Form eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Laternengeschoss städtebaulich verträglich einzufügen. Sie stellt den städtebaulichen Übergang von der im Norden angrenzenden vier- bis sechsgeschossigen und der südlichen und westlichen zweigeschossigen Bebauung dar.
Die bisher für eine Spielplatznutzung notwendige fußläufige Verbindung nach Süden zum Schönbergweg kann ersatzlos entfallen und wird dem Bestand als private Freifläche angepasst.
Der Geltungsbereich für Teil 1 erstreckt sich im Norden entlang der bestehenden Erschließung Pfitznerweg, Flurstück 2527 und übernimmt im Osten und Süden die Grenze des Flurstücks 2503. Im weiteren Verlauf durchschneidet die Plangebietsgrenze das Flurstück 2502/7, trifft auf das Flurstück 2502/6 und knickt dann Richtung Westen ab bis es auf die Grenze von Flurstück 2502/8 trifft. Die Ostgrenze wird von der Westgrenze der Flurstücke 2502/7 und 2503 gebildet bis sie wieder auf die bestehende Erschließung Pfitznerweg , Flurstück 2527, trifft. An dieser Stelle knickt sie in Richtung Westen ab und verläuft hier etwa 27m an der südlichen Grenze des Flurstücks 2527 entlang knickt dann nach Norden ab und trifft hier auf die nördliche Grenze von Flurstück 2527.
Teilbereich 2
Auch für die Flurstücke 2508, 2508/3, 2508/4 und 2508/5 weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0161-01 Ortskern Hagenbach aus dem Jahre 1976 eine Spielplatzfläche aus.
Dieser Spielplatz wurde im Rahmen der Reduzierung von Spielplätzen im Jahre 2003 aufgegeben und zurück gebaut. Um auch diese einer langfristigen privaten Nutzung zuführen zu können, ist es erforderlich die bisherige Festsetzung als öffentliche Spielplatzfläche aufzuheben.
Es wird deshalb vorgeschlagen den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und das Flurstück 2508/3 als private Grünfläche festzusetzen und die südlich angrenzenden Garagen mit Zufahrt dem Bestand anzupassen.
Der Geltungsbereich für Teil 2 umfasst die Grundstücke 2508, 2508/3, 2508/4 und 2508/5 vollständig.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Lageplan
Anlage 4: Orientierungsplan
Stadträtin Herrmann signalisiert grundsätzliche Zustimmung. Sollte es Bedenken aus den Reihen der Bevölkerung geben, müsste das Thema jedoch noch einmal diskutiert werden.
Beschluss:
Der B-Plan Nr.0161-01/01„1. Änderung Ortskern Hagenbach“wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom01.03.2010mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0161-01/01 „1. Änderung Ortskern Hagenbach “
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom01.03.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des BebauungsplanesNr. 0161-01/01"1. Änderung Ortskern Hagenbach“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.