§ 69 - Aufstellung des Bebauungsplans "1. Änderung - Langenfelder Ziegelhütte" (Ausweisung für Sonderbauflächen); hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Langenfelder Ziegelhütte war die straßenbegleitende Zeile als mehrgeschossige Wohnbebauung festgesetzt. Während die südwestlichen und nordöstlichen Teile bereits bebaut sind, ist das mittlere Baufelder zum jetzigen Zeitpunkt noch frei.
Zur Ergänzung der Bildungslandschaft konnte der „Campus Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn“ etabliert werden. Die Einrichtung ist im Gebäude südlich des Ziegeleiweges Nr. 4 unter gebracht. Das Raumangebot ist jedoch nur für eine vorläufige Studentenzahl von 500 ausgelegt. Eine Erweiterung ist geplant.
Um die Entwicklungsmöglichkeit der Hochschule zu gewährleisten, müssen in unmittelbarer Nähe weitere Bauflächen ausgewiesen werden. Das Grundstück nördlich des Ziegeleiweges zwischen den beiden bereits mit Wohngebäuden belegten Flächen eignet sich sehr gut für die Erweiterung der Hochschullandschaft. Zu deren Sicherstellung ist eine Ausweisung als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Bildungseinrichtung“ erforderlich. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Grundstücksfläche zwischen den Planstraßen A und B und wird im Süden vom Ziegeleiweg und im Norden von der Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung begrenzt. Während zum Ziegeleiweg 3-geschossige Bebauung mit einer maximalen Höhe von 15 m zugelassen ist, soll der nördliche Teil, um den Übergang zur Siedlungsfläche herzustellen, auf 2-geschossige Bauweise mit einem Staffeldachgeschoss, Gebäudehöhe max. 11 m, festgesetzt werden. Die überbaubare Fläche wird dem bestehenden Grundstück angepasst.
Anlage: Lageplan
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
A) Der B-Plan „1. Änderung – Langenfelder Ziegelhütte“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro AGOS, M 1: 500 vom 09.04.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS vom 09.04.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0145-05/01 „1. Änderung – Langenfelder Ziegelhütte“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)