§ 80 - Planung Querungshilfe am ZOB an der Salinenstraße (öffentlich)
Sachvortrag:
Von verschiedenen Bürgerinnen/Bürgern, dem ÖPNV und von den Mitgliedern des BPA kam die Anregung, im Bereich des ZOB in der Salinenstraße für die Fußgängerinnen/ Fußgänger eine Querungshilfe einzurichten.
Zunächst wurde die Variante I mit Formsteinen für die Querungsinsel geplant. Die Breite der Querungsinsel wurde mit 2,00 m festgelegt.
Diese Variante I wurde mit der Verkehrsbehörde, der Abteilung Stadtplanung und dem EB Werkhof vor Ort besichtigt. Bautechnisch wäre die Variante I an der geplanten Stelle normgerecht ausführbar. Vom EB Werkhof wurde vorgebracht, dass die Restfahrbahnbreite mit ca. 2,90 m für den maschinellen Winterdienst nicht geeignet ist.
Die Planung wurde beim Verkehrsgespräch am 15.02.2017 besprochen. Gemeinsam wurde eine Variante II festgelegt. Die Ausführung sieht statt der Abgrenzung der Querungshilfe mit Formsteinen und Pflaster die Ausführung mit einer Fahrbahnmarkierung vor. Diese Variante ist für den maschinellen Winterdienst geeignet.
Um die Querungshilfe sichtbarer zu machen wurde eine Variante III (siehe Lageplan) geplant. Diese Variante ergänzt die Variante II mit der Markierung. Im Bereich der Inselköpfe wird zusätzlich ein Betonformteil am Inselende vorgesehen. Die Breite beträgt 1,00 m. Für die freie Durchfahrt stehen 3,37 m zur Verfügung. Beim Verkehrsgespräch am 08.03.2017 wurde die neue Variante III vorgestellt und befürwortet. Im Sommer können die Markierungsarbeiten im Rahmen der städtischen Jahres-Markierungsarbeiten realisiert werden.
Kosten :
Die Gesamtkosten wurden mit ca. 6.000 € ermittelt.
Finanzierung:
Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2017 unter Produkt 54100100, Sachkonto 42120000 der Stadt Schwäbisch Hall zur Verfügung.
Anlage 1: Lageplan Variante I
Anlage 2: Lageplan Variante II
Anlage 3: Lageplan Variante III
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den Wunsch verschiedener Fraktionen am ZOB in der Salinenstraße eine Querungsmöglichkeit zu schaffen. Die vorgeschlagene Variante III wird nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim eine Entspannung herbeiführen. Diese sieht vor eine Mittelinsel zu realisieren, sodass jeweils nur eine Fahrspur überquert werden muss. Eine Schwierigkeit bestand in der Breite der Fahrbahn im Hinblick auf den Winterdienst. Zur Lösung sollen Inselköpfe mit Betonformteilen zum Einsatz kommen. Alternativ wurde geprüft, ob eine Lösung mittels Markierung erreicht werden kann. Dies scheint nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim dem Sicherheitsgefühl nicht ausreichend Rechnung zu tragen.
Stadtrat Weber begrüßt die vorgeschlagene, kostengünstige Variante III und deren Unterstützung durch alle erforderlichen Beteiligten.
Stadtrat Wanner unterstützt ebenfalls den eingebrachten Beschlussantrag in Form der Variante III.
Stadträtin Herrmann bittet darum, bei künftigen Projekten die Belange der Fußgängerinnen/Fußgänger bereits im Planungsstadium zu berücksichtigen.
Stadtrat Baumann sieht eine Gefährdung des Radfahrers bei Realisierung der Variante III. Autofahrerinnen und Autofahrer würden dem Gebot der Rücksichtnahme an besagter Stelle nachkommen und für querende Fußängerinnen und Fußgänger anhalten. Er sieht die Gefahr, dass im Falle einer Realisierung ein Fahrzeugführer oder eine Fahrzeugführerin den Lenker verreißt und Radfahrerinnen/Radfahrer anfährt, da der Schutzstreifen für Radfahrerinnen/Radfahrer in diesem Bereich unmittelbar beginnt. Aufgrund der beengten Straßenverhältnisse müssen PKW's bei Begegnungsverkehr den Schutzstreifen für Radfahrerinnen/Radfahrer mitbenutzen. Unter Anerkennung eines Handlungsbedarfs wird die Anbringung eines Zebrastreifens unterstützt.
Stadtrat Baumann erkundigt sich, ob ein Verkehrsplaner einbezogen wurde. Ferner wird angefragt, ob die vorgeschlagene Regelung den verkehrsrechtlichen Vorschriften entspricht.
Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass im vorliegenden Fall kein Verkehrsplaner hinzu-gezogen wurde. Der Vorschlag wurde in einem Verkehrsgespräch unter Teilnahme des Fachbereichs Bürgerdienste & Ordnung und der Polizei erarbeitet. Die vorgeschlagene Lösung entspricht den geltenden Regelwerken.
Stadtrat Sakellariou bringt sein Unverständnis zum Ausdruck, warum ein Bauwerk in der Straße zulässig sein soll, ein Zebrastreifen jedoch nicht.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert hierzu, dass ein Zebrastreifen verkehrsrechtlich eine gewisse Anzahl von Querungen erfordern und beleuchtet werden müsste. Die erforderli-che Anzahl an Querungen wird am in Rede stehenden Standort nicht erreicht. Que-rungshilfen sind hingegen nicht an die Anzahl der Querungen gebunden. Eine Beleuchtung ist zudem nicht erforderlich. An anderen Stellen wie z. B. Ortseinfahrten besteht häufig der Wunsch Querungshilfen zur Reduzierung der Geschwindigkeit einzubauen. Für eine "richtige" Mittelinsel reiche jedoch der Platz vorliegend nicht aus. Die vorgeschlagene Lösung stellt eine rechtskonforme und sichere Lösung dar. Allerdings kann an dieser Stelle dann nicht mehr überholt werden. Dies gilt auch für den Radverkehr, sodass man bei Gegenverkehr hinter dem Radfahrer/ der Radfahrerin auf dem Schutzstreifen verbleiben müsse.
Beschluss:
Die Planung und der Sachvortrag werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme nach der Variante III zu realisieren.
(16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Stadtrat Neidhardt verweist auf die Verkehrssituation an der Gottwollshäuser Steige/Gutenbergstraße/Rippergstraße. Er regt an, Schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung einzubauen und die Parkierungsregelung auf ein reines Anliegerparken zu reduzieren. Er habe einen Brief von einem Anwohner erhalten, welcher sich ebenfalls an den Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung gewendet hat.