§ 141/1 - Fragestunde: Energieverbrauch des Glashauses am Milchmarkt- Anfrage von Stadtrat Gaukel vom 02.02.2004 an die städtische Hochbauverwaltung - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Namen der CDU-Gemeinderatsfraktion wird um eine detaillierte Energiebilanz über das Glashaus am Milchmarkt gebeten.

Die Kostenaufstellung für das Jahr 2003 sollte getrennt nach Heizkosten, Strombedarf und Wasserverbrauch erstellt werden.

Außerdem wird um eine Darstellung gebeten, wie die Kosten im EG und UG verrechnet werden.

Ist es möglich, dass ein Durchschnittsverbrauchswert von anderen Gebäuden nach m²-Gebäudefläche als Vergleich ermittelt wird?

- Antwort der Verwaltung -

s. a. GR vom 29.09.04, § 129/5

Nach Prüfung der Sachlage ist festzustellen, dass Sie keine formale Anfrage gestellt hatten, sondern dass Ihr Schreiben direkt an einen Sachbearbeiter der Hochbauabteilung gerichtet war. Bekanntermaßen sind aber gemäß Gemeindeordnung Baden-Württemberg die Anfragen der Gemeinderatsfraktionen an die Verwaltung an den (Ober-) Bürgermeister zu richten. Näheres regelt insbesondere § 24 Abs. 3 GemO. Der Gemeinderat kann sich nach der GemO grundsätzlich nicht unmittelbar an einzelne Gemeindebedienstete wenden. Insofern bitte ich für zukünftige formale Anfragen den nach GemO vorgesehenen Weg zu berücksichtigen. Weder ich selbst, noch der zuständige Dezernent, noch die Geschäftsstelle des Gemeinderates hatten bislang Kenntnis von Ihrem Schreiben, so dass die Beantwortung bedauerlicherweise erst jetzt erfolgen kann.

Inhaltlich ist zu den gestellten Fragen folgendes festzustellen:

  1. Eine detaillierte Aufteilung der Betriebskosten für das Glashaus am Milchmarkt im Jahr 2003 für Heizung und Lüftung ist dem in der Anlage beigefügten Schaubild zu entnehmen. Die Grafik zeigt den Gesamtverbrauch des Glashauses für Heizung und Lüftung (Flächen der Stadtbibliothek und vermietete Fläche).
  2. Auf eine Darstellung des Wasserverbrauchs kann an dieser Stelle sicherlich verzichtet werden, da die Verbräuche in einem weitgehend unerheblichem Rahmen bleiben.
  3. Bezüglich der Kostenermittlung für Heizung und Lüftung muss bemerkt werden, dass das Gebäude in einer „offenen“ Bauweise konzipiert ist, d. h. es besitzt einen gemeinsamen Luftraum für alle Nutzer und alle Etagen, da die Geschossdecken nicht bis an die Außenhaut heranreichen. Das Gebäude wurde ursprünglich nur für einen einzelnen Nutzer geplant und gebaut, die Lüftungsanlage ist nachträglich nicht aufteilbar. Das Lüftungssystem des Glashauses stellt insofern ein zusammenhängendes System dar, das nur unter Berücksichtigung aller Komponenten funktionsfähig ist.
  4. Die Energiekennzahl von 239,4 KWh/m² . a erscheint im Vergleich mit heute gewünschten Energiekennzahlen eher relativ hoch zu sein. Ein Vergleich mit Energiekennzahlen anderer Gebäude ist aber grundsätzlich nicht möglich, da der Verwaltung hinsichtlich der konstruktiven Eigenarten und der Lüftungstechnik kein gleichartig konzipiertes Gebäude bekannt ist. Sicherlich ist aber die Annahme berechtigt, dass bei der Planung und beim Bau dem Ziel einer möglichst transparenten Fassade nach allen Seiten des Gebäudes eine höhere Priorität eingeräumt wurde, als einer energetisch optimierten Gebäudehülle. Dieser, in der heutigen Zeit hoch zu gewichtende Belang, stand bei der Errichtung des Glashauses ganz sicher nicht im Vordergrund. Die grundsätzlichen Gegebenheiten können unter der Maßgabe des Erhalts der Bausubstanz aber nachträglich nicht mehr mit einem finanziell vertretbaren Aufwand geändert werden.
  5. Die Energieabrechnung der vermieteten Flächen im Glashaus erfolgt nach Auskunft der Liegenschaftsabteilung nach dem tatsächlichen Verbrauch, der durch vorhandene Zwischenzähler ermittelt wird.
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