§ 105 - Ingenieurbauwerke an Straßen in der Unterhaltungslast der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Neben der Unterhaltung der Straßen befinden sich zahlreiche Ingenieurbauwerke, die im Zusammenhang mit Straßen und Verkehrswegen stehen, in der Unterhaltungslast der Stadt. In den Bestandsunterlagen sind derzeit 113 Bauwerke erfasst: * 40 Fußgängerbrücken * 27 Straßenbrücken * 10 Unterführungen * 33 Stützmauern * 1 Treppenanlage * 1 Rohrdurchlass * 1 Tunnel Es ist derzeit nicht bekannt, welchen Anschaffungswert diese Bauwerke hatten. Eine grobe Hochrechnung ergab einen Wert von mindestens 23 Mio € Nach der DIN 1076 sind sie im Turnus von 3 Jahren zu prüfen. Für die städtischen Bauwerke ist dies regelmäßig erfolgt. Zahlreiche Bauten an Landes- und Kreisstraßen, die Anfang der 90er Jahre auf die Stadt übergingen, sind seither nicht untersucht worden. Seit 2006 werden diese mit in den Untersuchungsturnus aufgenommen, so dass Ende 2008 ein Überblick über den aktuellen Zustand bestehen wird. Die Kosten für die Untersuchung liegen jährlich bei ca. 20.000,- €. Der Zustand einiger Bauwerke erfordert kurzfristig höhere Investitionen. Beispiele hierfür sind der Weilersteg am ZOB, der bei den Stadtwerken und der Steg zur Taubeninsel, für die derzeit eine Ausschreibung zur Sanierung vorbereitet wird. Ein Problem sind zu geringe Geländerhöhen. Bei der Freigabe für Radverkehr sind mindestens 1,20 m einzuhalten, was in den seltensten Fällen gegeben ist. Werden die Investitionen zur Erhaltung und Sanierung dieser Bauwerke nicht erhöht, ist mit höheren Folgekosten in kommenden Jahren zu rechnen. Für die Erhaltung der Ingenieurbauten sind für Fremdvergaben gemeinsam mit der Unterhaltung der rund 260 km Straßen Mittel in Höhe von lediglich 230.000,- € vorhanden. Diese reichen nicht aus.
Der BPA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. (einstimmig - 19 -)