§ 62 - Zuschuss an den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall für den laufenden Betrieb (öffentlich)

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Sachvortrag:

Dem Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall wurden entsprechend der Betriebssatzung alle Aktivitäten der Stadt in den Bereichen Touristik, Verwaltungsorganisation/ -management und Marketing übertragen. Dazu gehören auch sämtliche Dienstleistungen in den Bereichen Organisation und Durchführung von Messen, Märkten und sonstigen Veranstaltungen, der Kartenvorverkauf für die Freilichtspiele, die Kooperation mit Händlervereinigungen und sonstigen Akteurinnen und Akteuren (Citymanagement) sowie alle weiteren Geschäfte, die mit diesen genannten Dienstleistungen zusammenhängen oder ihnen zu dienen bestimmt sind.

Die Personalkosten, Sachkosten, die Kosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Kosten für die Herstellung der Medien für das Jahr 2014 werden vom Eigenbetrieb finanziert.
Zur weiteren Aufrechterhaltung der Liquidität des Eigenbetriebs bedarf es des eingeplanten Zuschusses der Stadt.

Im Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall steht hierfür ein Betrag in Höhe von 950.000 € zur Verfügung. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs bittet um die entsprechende Auszahlung dieses Zuschusses in zwei Raten zu je 300.000 € und einer Rate von 350.000 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel an den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall in Höhe von 950.000 € ausbezahlt werden.
(36 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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