§ 153 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heimbacher Wohnpark"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden

Architekt Lamparter berichtet über die Anregungen der Öffentlichkeit und Behörden:

Der Anregung der Anliegerinnen und Anlieger der Heimbacher Dorfstraße nach Abänderung der Flach- bzw. Pultdächer wurde entsprochen. Es werden nun Satteldächer erstellt. Die Traufhöhe wurde um 1 m nach unten korrigiert, die Grundflächenzahl wurde von 0,4 auf 0,35 zurückgenommen. Die Anzahl der Stellplätze beträgt 1,5 anstatt 1. Fußwege zur Beschützenden Werkstätte sind ausreichend vorhanden und werden durch das Bauvorhaben nicht tangiert. Den Anregungen der Naturschutzbehörde wie auch der Wasserbehörde wurde entsprochen.

Stadtrat Dr. Pfisterer räumt ein, dass gewisse Anregungen der Nachbarschaft (Höhenreduzierung, Umsetzung Fußwege) aufgenommen wurden. Er regt an, die Reduzierungen planerisch darzulegen. Darüber hinaus ist ihm nicht klar, wie die 1,5 Stellplätze den Wohnungen zugeordnet werden können.

Röwisch-Geschäftsführer Weißhaar berichtet aus der Praxis: Erfahrungsgemäß kaufen Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Wohnungen zwei Stellplätze, wovon sich mindestens einer in der Tiefgarage befindet.

Architekt Lamparter geht nochmals auf die Reduzierung der Grundflächenzahl ein: Der Wert von 0,35 wird knapp nicht erreicht. 0,35 ist angesichts den Vorgaben der LBO ein sehr moderater Wert, was eine sehr lockere Bebauung im Bereich der Mehrfamilienbebauung darstellt.

Röwisch-Geschäftsführer Weißhaar zieht Vergleichszahlen heran: Das hier vorliegende Grundstück umfasst 6.300 qm, es soll mit vier Mehrfamilienhäusern und sieben Reihenhäusern bebaut werden. Im Vergleich hierzu: Im Ziegeleiweg beträgt die Grundstücksgröße 3.500 qm, ebenfalls vier Baukörper mit 38 Wohnungen, d. h. die sieben Reihenhäuser entstehen auf 2.800 qm.

Die Dichte der Bebauung ist nach Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann maßvoll. Die Landesplanung erwartet 70 Einwohnerinnen/Einwohner pro Hektar im Durchschnitt; bei einer Einfamilienhausbebauung wie der Mittelhöhe oder An der Breiteich werden nur 42 Einwohnerinnen/Einwohner pro Hektar erreicht. Dies bedeutet, dass an anderer Stelle verdichtet gebaut werden muss, wofür sich dieses Grundstück sehr gut eignet.

Stadträtin Niemann kritisiert das Vorgehen. Ein zugesagter Vor-Ort-Termin hat nicht stattgefunden, Pläne liegen nicht vor und auch die Veränderungen sind für sie nicht erkennbar. Darüber hinaus wünscht sie ein Modell.

Oberbürgermeister Pelgrim erinnert, dass man sich im Bereich der Bauleitplanung befindet. Die Anfertigung von Modellen war bisher nicht üblich und ist s. E. nicht verhältnismäßig. Den Forderungen des Gemeinderats (Änderung der Dachform, Verringerung der Traufhöhe und der Baudichte) wurde nachgekommen.

Auch für Stadtrat Baumann liegt ein ordnungsgemäß abgewickeltes Bebauungsplanverfahren vor. Er sieht keinen Grund, dem nicht zuzustimmen.

Röwisch-Geschäftsführer Weißhaar erläutert die maximalen Höhen: Die Höhe der vorderen drei Baukörper ist mit 12,50 m absolute Höhe und das nord-östliche Gebäude mit 9,50 m absolute Höhe festgelegt.

Stadtrat Dr. Pfisterer hält den Wohnpark Ziegeleiweg für kein gutes Beispiel einer modernen Bebauung insbesondere hinsichtlich der Dichte.

Oberbürgermeister Pelgrim und Röwisch-Geschäftsführer Weißhaar betonen, dass die überaus schnelle Vermarktung eine anderes Sprache spreche.

Stadtrat Neidhardt hält die Beurteilung der Dichte einer Bebauung für subjektiv. Letztendlich entscheide die Käuferin/ der Käufer.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Planteil, der Textteil zum Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden durch Deckblätter entsprechend ergänzt.

A) Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0194-02 „Wohnpark Heimbach“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0194-02 „Wohnpark Heimbach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim im M 1: 500 vom 10.04.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Wohnpark Heimbach“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Wohnpark Heimbach“ werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim vom 10.04.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs­planes „Wohnpark Heimbach“.
Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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