§ 65 - FFH (Flora, Fauna, Habitat) -Gebietsausweisung; hier: Konsultationsverfahren 2004 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, auf der Gemarkung Schwäbisch Hall Flächen für die Flora-Fauna-Habitat FFH-Gebiete an die Europäische Kommission zu melden. Hiervon sind folgende Bereiche betroffen:

Innenstadt: Kocher, Gemarkung Hall;

Einkorn: Westabhang am Einkorn;

Alte Fischach: „Bombenabwurfplatz“(Nähe Hasenbühl);

Erlach: Hildweg;

Gelbingen: Kocher, Götzwiesen, Eichelhalde, Unterer Bruckwasen, Hoch, Neuberg, Hammerschmiedsweg;

Gailenkirchen: Frühlingsberg, Asbach, Mannsbühl, Abele, Rennich, Neuberg, Auwiesen (Hintere Teile);

Gottwollshausen, Heimbach: Streifleswald, Vorderer Berg, Schreibersee (Breiteichsee), Breite Eiche, Weingasse;

Bibersfeld: Bibers;

Starkholzbach: Die Verwaltung empfiehlt, den naturnahen Schwarzerlenauwald des oberen Binsenbaches zusätzlich als FFH-Schutzgebiet vorzuschlagen;

Sittenhardt: Hülbenbach;

Rötenhof, Wielandsweiler: Rötenbach, Fichtenberger Rot;

Sulzdorf: Schwarzelachenbach (zw. Obere Hofwiesen und Bühler);

Tüngental: Otterbach bis Bühler.


Die Verwaltung hat die Vorschläge inhaltlich geprüft und mit den jeweiligen Ortschaftsräten vorberaten. Für die meisten Nachmeldungen wurde von den jeweiligen Ortschaftsräten Zustimmung signalisiert.

Zwei Flächenausweisungen sind aus Sicht der Verwaltung problematisch, da hier die Entwicklung der Kommune möglicherweise beeinträchtigt oder erschwert wird. Im Rahmen der vorgesehenen Gebietsergänzung betrifft dies einen Teilbereich der Fläche zwischen Teurershof, Gottwollshausen und Heimbach.

Hier befindet sich der Korridor für die dem Grundsatz nach beschlossene Westumfahrung von Schwäbisch Hall. Zudem tangiert die Ausweisung Entwicklungsperspektiven für einen Standort des Diakoniekrankenhauses. Dieser ist nach wie vor in der Diskussion.

Diese Flächenausweisung sollte entsprechend dem im Lageplan 4a dargestellten Bereich reduziert werden.

Die Ausweisung einer weiteren Fläche, die aus Sicht der Verwaltung kritisch ist, betrifft Gelbingen. Hier wird das Areal des Triebwerkskanals im Bereich des Hammerschmiedsweges als Schutzgebiet ausgewiesen. Dieses Areal, das gleichzeitig den Korridor für eine mögliche ortsnahe Umfahrung von Gelbingen darstellt, sollte ausgenommen werden.

Zur Kompensation wird vorgeschlagen, den naturnahen Auenbereich des Schleifbaches in Gelbingen, das dargestellte Areal des Tannenbergs (orchideenreiche Kalkmagerrasen) zwischen Gelbingen und Erlach, den naturnahen Schwarzerlenauwald des oberen Binsenbaches in Starkholzbach und den naturnahen Auenbereich des Schwarzelachenbaches sowie die Kalktuffquellen, Kalkfelsen und Kalkmagerrasen bei Anhausen als FFH-Schutzgebiete auszuweisen. Diese Flächen fanden die Zustimmung der Ortschaftsräte.

Außerdem schlägt der Ortschaftsrat Bibersfeld die zusätzliche Ausweisung des Steinbruches in Richtung Kastenhof und den Auffüllbereich beim Heidsee als weitere Schutzbereiche vor.

Eine Flächenergänzung kann der vordere Galgenberg bis zur früheren FNP-Grenze sein. Die Ausweisung entspricht dann der Wohnbaufläche nach der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. Auch hier befinden sich schützenswerte Arten, die in der Liste der FFH-Schutzgebiete aufgeführt sind.

Die vorgeschlagenen Flächenreduzierungen sind in Lageplänen dargestellt. Gleiches gilt für die Ergänzungsausweisung.

Stadträtin Rabe bittet zu Plan 4a auch zu begründen, dass dieses Gebiet schon historisch gesehen nicht für FFH-Zwecke geeignet und prädestiniert sei sowie nie diesen Kriterien entsprochen habe.

Stadtrat Comtesse stellt den Antrag, Plan 4a nicht vorzuschlagen und in Satz 2 des Beschlussantrags der Verwaltung die Worte „Kompensation der Flächenrücknahme“ zu streichen.

Stadträte Baumann und Neidhardt sprechen sich für die Verwaltungsvorschläge aus.

Stadträtin Herrmann lehnt den Plan 4a ebenfalls ab, da es i. E. so einfach nicht gehe - ohne genaue, kompetente und fachlich stichhaltige Prüfungen und Untersuchungen.

Einzelbeschlüsse:

zu Plan 2:

Mit 21 Nein-Stimmen, bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird die Aufnahme des Teilbereichs Triebwerkskanal in Gelbingen abgelehnt.

zu Plan 4a:

Die Aufnahme des östlichen Gebietsteils in das FFH-Gebiet entsprechend dem Lageplan 4a wird mit 21 Nein-Stimmen bei 11 Ja-Stimmen abgelehnt.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der Ausweisung der FFH-Schutzgebiete zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rücknahme der Flächenausweisung in den Bereichen Gottwollshausen, Teurershof und Gelbingen sowie die ergänzenden Ausweisungen zur Neuaufnahme und Kompensation der Flächenrücknahme zu beantragen.

(- mehrheitliche Zustimmung -)


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