§ 31 - Straßenbauprojekt „Ostumfahrung“; hier: Information über die weitere Terminplanung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nachdem das Planfeststellungsverfahren für den Flugplatz Schwäbisch Hall-Hessental abgeschlossen ist, kann die Planvorbereitung für die Ostumfahrung eingeleitet werden. Von der Verwaltung wird folgender Terminplan für das Gesamtprojekt anvisiert:

Unter Berücksichtigung der 4-wöchigen Einspruchsfrist sollte der Beginn des Bebauungsplanverfahrens im Mai erfolgen:

Aufstellungsbeschluss Gemeinderat: Mai 04
- Erstinformation der Träger:Juni/Juli 04
- Bürgerinformation:Juni/Juli 04
- Scoopingverfahren:Juni/Juli 04
- Bearbeitung Umweltbericht: Juni/Juli/August 04
Auslegungsbeschluss: September 04
- Öffentliche Auslegung, erneute Trägerbeteiligung:Oktober/Nov. 04
Satzungsbeschluss:Dezember 04

Diese Kalkulation geht davon aus, dass den Verfahrensablauf keine unvorhersehbaren Ereignisse stören. Die tiefbautechnische Bearbeitung des Projekts kann ab September erfolgen.

Für das Verfahren ist im Hinblick auf den Umweltbericht mit gewissen Erleichterungen zu rechnen, da hier auf umfangreiche Untersuchungen, die im Rahmen der Planung des Geschäftsreiseflugplatzes erarbeitet wurden, zurückgegriffen werden kann.


Stadtrat Vogt spricht in diesem Zusammenhang den gefährlichen und schwierigen Verkehrsknotenpunkt Bühlertalstraße (L 1060)/ Altenhausener Straße (K 2600) zum Gewerbegebiet „Gründle“ an, der unbedingt „entschärft“ werden müsse.

Nach weiterer kurzer Aussprache werden die o. g. Ausführungen einstimmig - 18 - zustimmend zur Kenntnis genommen.

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