§ 132/1 - Verschiedenes: Inklusion an Schulen; hier: Gesetzesentwurf zur Inklusion (öffentlich)

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Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet vom Gesetz über die Inklusion an Schulen, welches noch im Juli 2015 verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz tritt bereits im August 2015 in Kraft, d. h. die Verwaltung hat bereits jetzt entsprechende Maßnahmen vorzubereiten, dass auch Schülerinnen und Schüler aus Sonderschulen in reguläre Schulen aufgenommen werden können - sofern dies eine Bildungswegekonferenz entscheidet. Schwierig ist, parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitende Maßnahmen zu organisieren. Auch ist die Anzahl der Fälle völlig unklar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schule besteht nicht.

Abteilungsleiterin Schulen und Sport Odenwälder erläutert, dass das Land davon ausgeht, dass maximal 28 % der Sonderschülerinnen/ -schüler auf eine Regelschule wechseln. Das Land hat hierfür einen Betrag in Höhe von 18 Mio. € in den Landeshaushalt eingestellt; diese 18 Mio. € werden jedoch auf verschiedene Bereiche (Schülerbeförderung, Eingliederungshilfe, Baumaßnahmen etc.) verteilt. Aufgrund der Dringlichkeit kann mit eventuellen Baumaßnahmen gleich nach Antragstellung begonnen werden, sofern die Umbaumaßnahme erforderlich und angemessen ist.
Bisher sind der Stadtverwaltung jedoch nur zwei Fälle bekannt, wo es zu einer Entscheidung der Bildungswegekonferenz kommen wird.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Information mit der Feststellung, dass es wahrscheinlich während der Sommerferien zu einer Eilentscheidung hinsichtlich Umbaumaßnahmen kommen wird.

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