§ 83 - Aufstellung der Satzung über die Werbeanlagen in der Innenstadt, der Unterlimpurger Vorstadt und Steinbach (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 23.04.01

Beschluss:

Nach kurzer zustimmender Aussprache wird einstimmig - 30 - folgender Beschluss gefasst:

Die beiliegende Satzung über Werbeanlagen für die Innenstadt, die Unterlimpurger Vorstadt und Steinbach wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteile sind die Textfassung des Baurechtsamtes vom 30.11.2000 sowie die den Geltungsbereich darstellenden Lagepläne des Stadtplanungsamtes und eine Begründung mit gleichem Datum

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