§ 83 - Aufstellung der Satzung über die Werbeanlagen in der Innenstadt, der Unterlimpurger Vorstadt und Steinbach (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (25.04.2001)
Sachvortrag:
Beschluss:
Nach kurzer zustimmender Aussprache wird einstimmig - 30 - folgender Beschluss gefasst:
Die beiliegende Satzung über Werbeanlagen für die Innenstadt, die Unterlimpurger Vorstadt und Steinbach wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteile sind die Textfassung des Baurechtsamtes vom 30.11.2000 sowie die den Geltungsbereich darstellenden Lagepläne des Stadtplanungsamtes und eine Begründung mit gleichem Datum