a) Anmerkung zur Tagesordnung; b) Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim fragt an, ob seitens des Gremiums Anmerkungen zur Tagesordnung bestehen.

 

Stadträtin Herrmann stellt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Abstimmung mit der CDU-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag den Tagesordnungspunkt 9 „Übertragung von Prüf- und Controllingaufgaben“ erneut ins Jahr 2021 zu vertagen, bis eine neue Oberbürgermeisterin/ein neuer Oberbürgermeister im Amt sein wird.
Bereits in der Juli-Sitzung des Gemeinderats sei eine Vertagung und keine Fristverlängerung beschlossen worden. (siehe Gemeinderat 22.07.2020, § 126, öffentlich).
Das Regierungspräsidium Stuttgart habe dem Oberbürgermeister und nicht dem Gemeinderat als Adressat eine Frist gesetzt, den unrechtmäßigen Zustand zu beenden. Nun werde vom Gemeinderat erwartet, das rechtswidrige Handeln nachträglich zu legitimieren. Es mache jedoch keinen Sinn, über Jahre bewährte Strukturen kurz vor Ablauf der Amtszeit des Oberbürgermeisters zu verändern. Die neue Oberbürgermeisterin/der neue Oberbürgermeister soll hier eine Chance erhalten, gestalten zu können.

Stadtrat Sakellariou bringt zum Ausdruck, die Haltung seiner Vorrednerin nicht zu verstehen. Im Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart sei klar formuliert, dass nur der Gemeinderat das seit Jahrzehnten in der Verwaltung praktizierte Verfahren ändern könne. Hierzu wurde eine erneute Frist festgesetzt.

Stadtrat Dr. Döring schließt sich der Auffassung von Stadtrat Sakellariou an.

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich ergänzt, dass man sich bei einer Vertagung gegen die Vorgaben des Regierungspräsidiums stelle. Nach Feststellung eines rechtswidrigen Zustandes werde dieses aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit einer weiteren Fristverlängerung reagieren, sondern zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes anhalten. Ggf. müsse man auch mit einer Ersatzvornahme nach erfolgter Anhörung rechnen.

Stadträtin Koch befürwortet den Antrag auf Vertagung und sieht die Zuständigkeit zur Herstellung rechtmäßiger Zustände beim Oberbürgermeister. Es wird aus dem Schreiben des Regierungspräsidiums (siehe Anlage) zitiert, dass „die Entscheidung … bis zum Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters aufgeschoben“ werden könne.

- Stadtrat Waller nimmt um 18.17 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich korrigiert die Auffassung von Stadträtin Koch dahingehend, dass es sich hierbei lediglich um die Punkte 6 und 8 des Beschlussantrages aus der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat vom 22.07. diesen Jahres handele, welche in der heutigen Sitzungsvorlage in den Punkten 4 und 5 umfasst seien, die auch nur im Alternativvorschlag zur Abstimmung empfohlen werden.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Vertagungsantrag zur Abstimmung: 17 Ja-Stimmen (Grüne, CDU, fraktionslose) und 14 Nein-Stimmen (SPD, FWV, FDP und OB). Somit wird dem Antrag entsprochen und der Tagesordnungspunkt 9 „Übertragung von Prüf- und Controllingaufgaben“ von der Tagesordnung genommen.

 

Darüber wird festgestellt, dass keine Anmerkungen zur Tagesordnung bestehen.

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