§ 244/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Fair-Trade bei der Stadtverwaltung - Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion, StR Sakellariou vom 07.05.2013 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Antrag der SPD-Fraktion

siehe GR 15.05.13

 

Antwort der Verwaltung:

Bezüglich Ziffer 1 (bei kommunalen Beschaffungen – soweit das nicht schon geschieht – soziale Aspekte einfließen zu lassen und vermehrt Produkte aus „fairem Handel mit Entwicklungsländern“ einzukaufen) darf ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Schwäbisch Hall schon seit vielen Jahren soziale Aspekte bei ihren Beschaffungen einfließen lässt. So ist z. B. der derzeitige Lieferant von Büromaterialien Unterzeichner des Global Compact. Der Global Compact der Vereinten Nationen ist eine strategische Initiative für Unternehmen, die sich verpflichten ihre Geschäftstätigkeiten und Strategie an zehn universell anerkannten Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auszurichten. Auch in anderen Bereichen versucht die Verwaltung soziale Aspekte zu berücksichtigen. Im Vordergrund steht hierbei jedoch nicht der faire Handel mit Produkten aus Entwicklungsländern, sondern der Bezug von regionalen Produkten. Bewirtungen im Gemeinderat, bei Empfängen etc. werden zu einem Großteil mit regionalen Produkten und regionalen Anbietern vorgenommen. Auch die Präsentkörbe bei Verabschiedungen etc. werden überwiegend mit regionalen Produkten bestückt. Sofern Produkte nicht regional angebaut oder erzeugt werden können, wäre aus Sicht der Verwaltung ein Rückgriff auf so genannte fair gehandelte Produkte aus Entwicklungsländern möglich. Denkbar wäre z. B., das bei der Bewirtung von Gästen oder des Gemeinderates im Bereich Kaffee, Tee, Kakao oder Schokolade oder auch bei Blumengeschenken verstärkt auf fair gehandelte Produkte gesetzt wird.
Die Verwaltung wird die Anregung noch einmal zum Anlass nehmen, neben dem vorrangigen Bezug der regionalen Produkte, in den anderen, oben aufgezeigten Bereichen auf fair gehandelte Produkte umzustellen.

Bezüglich des Antrags Ziffer 2 (Beitritt dem Verbund der „Fairtrade-Städte“) ist festzuhalten, dass hierfür einige Voraussetzungen und Kriterien erfüllt werden müssen, bevor der Verein TransFair e.V. das Siegel „Fairtrade-Stadt“ verleiht. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende fünf Kriterien:

  1. Der Gemeinderat trifft die Entscheidung den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben und bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel z. B. Tee, Zucker, etc. zu verwenden.

  2. Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe die aus Vertretern verschiedener Zielgruppen (Verwaltung, Einzelhandel, Kirchen, Schulen, Vereine und Medien) besteht. Sie koordiniert auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt die weiteren Aktivitäten vor Ort.

  3. In der Stadt Schwäbisch Hall müssten lokale Einzelhandelsgeschäfte gesiegelte Produkte aus fairem Handel anbieten und in Cafes und Restaurants Fairtrade-Produkte angeboten werden (Aufgrund der Einwohnerzahl müssten hierfür acht Einzelhandesgeschäfte und vier Gastronomiebetriebe gewonnen werden).

  4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte verwendet und es werden Fortbildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt. Bei der Einwohnerzahl der Stadt Schwäbisch Hall müsste jeweils eine Schule, ein Verein und eine Kirche gewonnen werden und diese müssten mindestens einmal pro Jahr eine attraktive Aktion im Zusammenhang mit fairem Handel durchführen.

  5. Die örtlichen Medien müssen über die Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ berichten. Es sollten mindestens vier Artikel pro Jahr sein.

Erst nach Erfüllung all dieser Kriterien und deren Prüfung durch den TransFair e. V. wird der Titel „Fairtrade-Stadt“ für zunächst zwei Jahre vergeben. Danach erfolgt eine Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind.

Das Siegel „Fairtrade-Stadt“ kann somit nicht allein durch einen Beschluss des Gemeinderates und durch die Erfüllung verschiedener Vorgaben durch die Stadt Schwäbisch Hall erfüllt werden. Vielmehr bedarf es hierzu einer breiteren Verankerung in der Gesellschaft, dem Handel und der Gastronomie sowie der Koordination durch eine Steuerungsgruppe, die unter anderem mit Vertreterinnen/Vertretern wie Dritte-Welt-Läden, Vereinen und Organisationen, die sich für die Entwicklungsarbeit engagieren und Vertreterinnen/Vertretern der lokalen Agenda 21-Gruppe sowie sonstigen interessierten Teilnehmerinnen/Teilnehmern gebildet werden sollte.

Da die Umsetzung des „Fairtrade-Siegels“ ein breitgefächertes und umfangreiches Engagement der städtischen Bürgerschaft voraussetzt, wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht angezeigt, wenn die Stadt federführend die Initiative ergreifen und die gesamte Steuerung und Koordination übernehmen würde. Zur Erreichung der mit dem Siegel bezweckten gesellschaftlichen Akzeptanz und eines entsprechenden ehrenamtlichen Engagements wäre es unseres Erachtens eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung, dass sich aus der Mitte der Bürgerschaft eine oder besser mehrere Organisationen zusammenschließen um das Projekt Fairtrade-Stadt anzustoßen und vorzubereiten. In einem weiteren Schritt könnten dann, im Rahmen der geforderten Steuerungsgruppe, mit organisatorischer Unterstützung der Stadtverwaltung die Voraussetzungen für die Aufnahme geschaffen werden.

Wie dem Haller Tagblatt vom 21.09.2013 zu entnehmen war, soll in Schwäbisch Hall demnächst ein „Eine-Welt-Verein“ gegründet werden, der sich u. a. auch zum Ziel gesetzt hat Schwäbisch Hall zu einer Fair-Handels-Stadt zu machen. Diese Vereinsgründung und das damit verbundene Engagement könnte eine ideale Basis für den Beitritt zum Verbund der Fairtrade-Städte sein.

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