§ 193 - Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters; hier: Fristen, Termine, Ausschreibungstext (öffentlich)
Sachvortrag:
- Oberbürgermeister Pelgrim übergibt den Vorsitz an den 1. ehrenamtlichen OB-Stellvertreter Vogt -
1. Wahltag
Die Amtsperiode des derzeitigen Oberbürgermeisters endet am 31.05.2013. Nach § 47, Abs. 1 GO ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle – also in der Zeit vom 28. Februar 2013 bis zum 30. April 2013 – durchzuführen.
Nach Auskunft des Rechenzentrums soll Mitte/Ende März eine EDV-technische Umstellung im Einwohnermeldewesen erfolgen. Um eventuell dann auftretende Probleme mit den Wählerverzeichnissen zu vermeiden, rät des Rechenzentrum der Stadtverwaltung die Wahl möglichst frühzeitig durchzuführen.
Als Wahltag wird Sonntag, 10. März 2013 und als eventuelle Neuwahl, Sonntag, 24. März 2013 vorgeschlagen.
2. Ausschreibung
Nach § 47, Abs. 2 GO ist die Stelle spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Es wird vorgeschlagen, sie in der Ausgabe des Staatsanzeigers am Freitag, den 14. Dezember 2012, zu veröffentlichen.
Nach § 10 Kommunalwahlgesetz darf das Ende der Frist für die Einreichung und die Rücknahme der Bewerbungen frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Als letzter Tag für die Einreichung der Bewerbungen wird Montag, 11. Februar 2013, vorgeschlagen.
3. Berechnung der Fristen (Hauptwahl)
Freiwerden der Stelle: |
Samstag, 1. Juni 2013 |
Frist für die Wahl frühestens drei Monate: |
Donnerstag, 28. Februar 2013 |
spätestens einen Monat: |
Dienstag, 30. April 2013 |
Die Wahl ist möglich frühestens am: |
Sonntag, 3. März 2013 |
spätestens am: |
Sonntag, 28. April 2013 |
Wahltag: |
Sonntag, 10. März 2013 |
evtl. Neuwahl: |
Sonntag, 24. März 2013 |
Ausschreibung der Stelle spätestens zwei Monate vor dem Wahltag: |
Donnerstag, 10. Januar 2013 |
Vorschlag: |
Freitag, 14. Dezember 2012 |
Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist der Bewerbungen, frühestens am 27. Tag vor der Wahl: |
Montag, 11. Februar 2013 |
spätestens am 16. Tag vor der Wahl (3. Freitag vor dem Wahltag): |
Freitag, 22. Februar 2013 |
Vorschlag: |
Montag, 11. Februar 2013 |
Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss spätestens am 16. Tag vor der Wahl: |
Freitag, 22. Februar 2013 |
Vorschlag: |
Donnerstag, 14. Februar 2013 |
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen, spätestens am 15. Tag v. d. Wahl: |
Samstag, 23. Februar 2013 |
Vorschlag: |
Mittwoch, 20. Februar 2013 |
Berechnung der Fristen (evtl. Neuwahl) |
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Tag der Neuwahl |
Sonntag, 24. März 2013 |
Frist für weitere Bewerbungen und die Zurücknahme von Bewerbungen |
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Beginn: frühestens am Tag nach der Wahl: |
Montag,11. März 2013 |
Ende: frühestens am 3. Tag nach der ersten Wahl: |
Mittwoch, 13. März 2013 |
spätestens am 9. Tag vor der Neuwahl: |
Freitag, 15. März 2013 |
Vorschlag: |
Mittwoch, 13. März 2013 |
Beschluss des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 9. Tag vor der der Neuwahl, also in der Regel am 2. Freitag vor dem Tag der Neuwahl: |
Freitag, 15. März 2013 |
Vorschlag: |
Donnerstag, 14. März 2013 |
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen spätestens am 8. Tag vor dem Tag d. Neuwahl: |
Samstag, 16. März 2013 |
Vorschlag: |
Samstag, 16. März 2013 |
5. Ausschreibungstext
1. Ehrenamtlicher OB-Stellvertreter Vogt verweist auf die Sitzungsvorlage und die einstimmige Vorberatung.
Beschluss:
Dem Vorschlag der Verwaltung über die Fristen, Termine und den Ausschreibungstext zur Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters im Jahr 2013 wird lt. Sachvortrag zugestimmt.
(einstimmig - 31 -; Oberbürgermeister Pelgrim wegen Befangenheit abgetreten)