§ 193 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - Änderung Gewerbegebiet Ost", hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
siehe BPA vom 18.06.07 nö
Das Areal wird als Gewerbefläche festgesetzt, das mit Gebäuden in offener Bauweise bis zu einer Gesamthöhe von 11,00 m bebaut werden kann. Die Belange des Flugplatzes wurden dabei berücksichtigt.
In der rechtsverbindlichen 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist der Bereich als Gewerbegebiet und Grünfläche dargestellt.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Orientierungsplan
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Auslegungsbeschluss:
A) Der o. g. B-Plan Nr. 0313-01/13 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:1000 vom 23.05.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 23.05.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Solpark - Änderung Gewerbegebiet Ost“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 18 -)