§ 138 - Bebauungsplan Nr. 0313/01-21 „Solpark, Sparkasse - 2. Änderung“; hier: Abwägung Öffentliche Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -
Der Gemeinderat hat am 15.03.2017 (§ 50) die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0313- 01/21 "Solpark Sparkasse 2. Änderung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 20.02.2017 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.04.2017 veröffentlicht.
Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 04.05.2017 bis einschließlich 06.06.2017 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 25.04.2017.
Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der Beteiligung keine Stellungnahmen ein. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben, die in der beigefügten Tabelle detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt sind.
Zwischenzeitlich gab es zwei Novellen des Baugesetzbuches (BauGB). Es wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 geändert, welches am 13. Mai 2017 in Kraft getreten ist.
Weitere Anpassungen sind durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 erfolgt.
Die Rechtsgrundlagen zum Bebauungsplan wurden deshalb auf den aktuellen Stand gebracht.
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0313-01/21 "Solpark Sparkasse 2. Änderung“ vom 01.06.2017, DIN A4
Anlage 2: Begründung vom 01.06.2017
Anlage 3: Textliche Festsetzungen mit Örtlichen Bauvorschriften vom 01.06.2017
Anlage 4: Abwägungstabelle
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass bereits eine Nachfrage einging, ob die Baugenehmigung zeitnah nach dem Satzungsbeschluss erteilt werden könne.
Fachbereichsleiter Baurecht/Denkmalschutz Franz bejaht dies grundsätzlich. Eine Stellungnahme einer Fachbehörde stehe jedoch noch aus.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
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Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 4 beschieden.
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Den redaktionellen Ergänzungen gemäß Sachvortrag wird zugestimmt.
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO den Bebauungsplan Nr. 0313-01/21 „Solpark Sparkasse 2. Änderung" als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung im M 1:500 vom 01.06.2017 mit Legende und gleich lautend datierten Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung.
(einstimmig -16, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)