§ 2 - Endgültige Feststellung der Jahresrechnung 2004 der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist"; hier: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 27.07.2005 die Jahresrechnung 2004 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ gemäß § 95 GemO nach der durchgeführten örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt festgestellt.
Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung geprüft. Der Schlussbericht vom 27. Oktober 2005 liegt vor. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2004 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ gemäß § 95 Abs. 2 GemO endgültig festzustellen.
Die überörtliche Prüfung dieses Haushaltsjahres durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Sommer 2005 stattgefunden. Die Abschlussbesprechung fand am 22.09.2005 statt, der Prüfungsbericht liegt noch nicht vor. Es gab keine wesentlichen Beanstandungen.
Ansonsten hat sich gegenüber dem vom Gemeinderat vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss nichts geändert.
Die Jahresrechnung 2004 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ wird gemäß § 95 GemO mit den folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:
A) Einnahmen und Ausgabe von je Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt |
7.108.175,71 € 5.095.360,90 € |
zusammen | 12.203.536,61 € |
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge | 7.628.609,78 € |
alle Sachbuchteile insgesamt | 19.832.146,39 € |
B) Als Rechnungsergebnis 2004 wird ein Überschuss in Höhe von festgestellt. |
615.266,24 € |
C) Der Stand der Rücklagen beträgt:
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792.957,54 € 5.251.867,49 € 197.798,95 € 554.336,64 € 0,00 € 2.200.000,00 € 0,00 € |
D) Der Schuldenstand des Hospitals liegt bei | (Ist) 6.158.870,79 € bzw. (Soll) 6.158.870,79 € |
(einstimmig - 32 -)