TOP 7 - Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter; hier: angepasste Vertragsbedingungen des Dienstleisters Komm.One (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 100/23

Sachvortrag:

Am 23. Februar 2022 (§ 63, öffentlich) hat der Gemeinderat mit Wirkung zum 1. April 2022 die Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten an Komm.ONE übertragen. Mit Wirkung zum 1. April 2023 hat Komm.ONE die Vertragsbedingungen geändert. Einer Kostensteigerung von bisher 3.840 € auf dann mindestens 5.199 € stehen aus Sicht der Verwaltung keine adäquaten Mehrleistungen gegenüber. Im Austausch mit anderen Kommunen aus dem Landkreis, die bislang ebenfalls Komm.ONE mit dem behördlichen Datenschutz beauftragt haben, wurde diese Einschätzung bestätigt.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung von ihrem bis 28. April 2023 bestehenden Widerspruchsrecht gegen die angepassten Vertragsbedingungen Gebrauch gemacht. Sofern der Widerspruch aufrecht erhalten wird, gehen wir davon aus, dass Komm.ONE den Vertrag mit Wirkung zum Jahresende 2023 kündigen wird; bis dahin gelten die bisherigen Vertragsbedingungen fort.

Die Verwaltung schlägt vor, den Widerspruch aufrecht zu erhalten und entweder einen anderen Dienstleister mit der Wahrnehmung des behördlichen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen oder eine verwaltungsinterne Lösung zu finden. Mögliche Alternativen wären die Stadtwerke, die gerade ein entsprechendes Angebot erstellen, oder die Bestellung der aktuellen Datenschutzkoordinatorin in der Stadtverwaltung auch als Datenschutzbeauftragte.

Den Wunsch mehrerer Landkreiskommunen, eine gemeinsame Lösung für den Datenschutz zu finden, wird die Verwaltung prüfen.

Beschlussfassung:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Widerspruch gegen die angepassten Vertragsbedingungen für den Fachservice externer Datenschutz von Komm.ONE zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussfassung über die Bestellung eines neuen behördlichen Datenschutzbeauftragten vorzubereiten.

(einstimmig - 26)

 

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