TOP 2 - Anpassung der Globalmietverträge zwischen der Hospitalstiftung und der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 131/23
Sachvortrag:
Im Globalmietvertrag zwischen der Hospitalstiftung und der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH (GWG) über Wohngebäude und nicht optierte Gewerbeobjekte war im Jahr 2022 eine Jahresmiete in Höhe von 3.295.000 € vereinbart. Die Mietpauschale wurde im 13. Nachtrag zum Mietvertrag vom 19.12.2012 für das Jahr 2023 auf 3.447.000 € angepasst. Die Anpassung resultiert zum einen aus dem Erwerb des Gebäudes Am Spitalbach 22, dessen nicht optierte Anteile in diesem Mietvertrag inkludiert wurden, sowie aus vollzogenen Mieterhöhungen.
Für die Globalanmietung der optierten Gewerbeobjekte (Bahnhofstraße 5/7 – Café Ableitner, Gelbinger Gasse 47 – Gräterhaus, Untere Herrngasse 1 – Schuhbäck, Salinenstraße 2 – OG und neu Am Spitalbach 22 - EG) wurde die pauschale Jahresmiete von 2022 mit 83.000 € netto im 5. Nachtrag zum Mietvertrag vom 18.12.2012 auf 104.000 € netto angehoben. Ursächlich hier ist die erstmalige Berücksichtigung des optierten Bereiches des in 2022 erworbenen Objekts Am Spitalbach 22.
Bei der Vermietung dieser gewerblichen Einrichtungen wurde gemäß § 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) optiert, d. h. dass neben der Nettomietzahlung auch Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen ist. Somit beträgt für das Jahr 2023 die Bruttomiete 123.760 €.
Die Globalmieten werden in monatlichen Teilbeträgen von der GWG an die Hospitalstiftung entrichtet.
Das Objekt Salinenstraße 2 wurde im Jahr 2022 im möglichen Rahmen rückwirkend ab 2019 optiert. Dadurch ergab sich für diesen Mietanteil zwischen den beiden Globalmietverträgen eine Zuordnungsverschiebung.
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Globalmietvertrag |
Globalmietvertrag |
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netto |
USt. |
brutto |
2019 |
-7.200,00 € |
7.200,00 € |
1.368,00 € |
8.568,00 € |
2020 |
-28.700,00 € |
28.700,00 € |
5.022,50 € |
33.722,50 € |
2021 |
-28.700,00 € |
28.700,00 € |
5.453,00 € |
34.153,00 € |
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-64.600,00 € |
64.600,00 € |
11.843,50 € |
76.443,50 € |
Diese die Jahre 2019 bis 2021 betreffende Verschiebung wurde für den nicht-optierten Globalmietvertrag mit dem 12. Nachtrag zum Mietvertrag vom 19.12.2012 sowie für den optierten Globalmietvertrag mit dem 4. Nachtrag zum Mietvertrag vom 18.12.2012 geregelt.
Beschlussfassung:
1.) Der Anpassung der Globalmiete auf 3.447.000 € zum 01.01.2023 für Wohngebäude und nicht optierte Objekte wird, wie im Sachvortrag dargestellt, zugestimmt.
2.) Der Globalmiete in Höhe von brutto 123.760 € zum 01.01.2023 für die optierten gewerblichen Einrichtungen wird, wie im Sachvortrag dargestellt, zugestimmt.
3.) Die rückwirkende Verschiebung eines Teilbetrages von der nicht-optierten zur optierten Globalmiete in Höhe von 64.600 € wird, wie im Sachvortrag dargestellt, zur Kenntnis genommen.
(11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)