§ 89 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - Änderung Sonnenrain“; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (15.05.2002)
Sachvortrag:
Beschluss:
- Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0313-01/07 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts M 1:500 vom 06.03.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
- Die örtlichen Bauvorschriften für das genannte Bebauungsplangebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 06.03.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/07. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.