§ 304 - Abschluss Stromkonzessionsvertrag für die Gebiete Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (ehem. Gemeinde Bibersfeld) (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Datum vom 25.04.2014 gab die Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 46 Abs. 3 EnWG im Bundesanzeiger bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb eines Stromverteilernetzes zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit der Elektrizitätswerk Braunsbach-Tullau GmbH (EBT) zum 31.12.2014 endet.
Interessierte und als Netzbetreiber gemäß § 4 EnWG qualifizierte Unternehmen wurden aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags gemäß § 46 EnWG in Schriftform innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung zu bekunden.
Die Netzinformationen gemäß § 46 Abs. 2 EnWG wurden auf der Homepage der Stadt zugänglich gemacht.
Mit Schreiben vom 02.06.2014 hat sich die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH um die neu zu vergebende Konzession beworben.
Mit Schreiben vom 10.07.2014 reichte die HEV Hohenloher Energieversorgung GmbH fristgerecht ihre Bewerbung ein. Diese wurde jedoch mit Schreiben vom 13.07.2015 zurückgezogen.
Somit verbleiben die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als einziger Interessent für den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrags.
In der Sitzung am 29.07.2015 (§ 188 nö) fasste der Gemeinderat daraufhin folgenden Beschluss:
„Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall wird ermächtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für den Betrieb eines Stromverteilernetzes (sog. Konzessionsvertrag) für die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (frühere Gemeinde Bibersfeld) mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, zu führen.
Grundlage für die Verhandlungen soll der Musterkonzessionsvertrag des Landes Baden-Württemberg zum Thema „Konzessionsvergabe“ sein. Der ausverhandelte Konzessions-vertrag wird dem Gemeinderat nach Begutachtung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und nach einer kommunalaufsichtlichen Vorabprüfung zur Entscheidung vorgelegt.“
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH haben der Verwaltung mit Schreiben vom 15.10.2015 einen Entwurf eines Konzessionsvertrages über den Betrieb eines Stromverteilernetzes für die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (frühere Gemeinde Bibersfeld) vorgelegt.
Laut Auskunft der Kommunalaufsicht ist die Begutachtung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei Verwendung des Musterkonzessionsvertrages des Landes Baden-Württemberg entbehrlich.
Der vorliegende Entwurf des Konzessionsvertrages wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt.
Der Ortschaftsrat Bibersfeld wird über den Stromkonzessionsvertrag informiert.
Anlage: Entwurf Konzessionsvertrag
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für den Betrieb eines Stromverteilernetzes (sog. Konzessionsvertrag) für die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (frühere Gemeinde Bibersfeld) mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, zu.
(einstimmig - 35 -)