§ 234/1 - Verschiedenes: Ehemaliger Löwenbräukeller an der Stuttgarter Straße - Antrag der CDU-Fraktion, StR Dr. Graf von Westerholt vom 30.09.2013 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 30.09.2013, § 220/1 haben wir den Antrag gestellt, der auf Wunsch der Verwaltung hiermit schriftlich wiederholt wird:

Die Gebäude des ehem. Löwenbräukellers an der Stuttgarter Straße werden abgerissen.

Mieter des Objekts ist der Club alpha 60 e. V., Verwalter ist die GWG und Eigentümer ist die Stadt Schwäbisch Hall. Der Mieter ist ein seit 1966 - also seit fast 50 Jahren - bestehender Club, der somit eine gewisse Stabilität erwiesen hat und eine eigene Immobilie in der Pfarrgasse besitzt. Prominente Mitbürger sind oder waren bekanntlich in dem Club engagiert.  Seit 1986 ist der Club Mieter des Löwenbräukellers, der als Übergangslösung für was auch immer angesehen wurde und auch so behandelt wurde. Wir respektieren die Jahrzehnte der Aktivitäten, wenn sie im Stil und Inhalt auch nicht unsere waren. Der Club weiß, dass er sich neue Räume suchen muss. Über seine Vertreter ist er in den letzten Wochen aktiv an zahlreichen Stellen wie die Verwaltung, die Zeitung, Fraktionen und Gemeinderäte herangetreten. Weitere Investitionen in die Gebäude sollen erwogen worden sein. Es ist zu entscheiden, entweder - oder.

Die Gebäude des ehem. Löwenbräukellers am Eingang der Stadt sind verschandelt und ein permanentes Ärgernis. Die Substanz ist abgenutzt, verkommen und teilweise modrig.

Wir halten einen Grundsatzbeschluss für erforderlich, denn dann ist jeder weitere Euro an Investition in die Gebäude überflüssig, das Mietverhältnis ist zu beenden und es kommt Zug in die Verlagerung an einen neuen Standort.


Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den nun schriftlich vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen.

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