§ 247/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Salinenstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Baumann erkundigt sich, warum an der Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Salinenstraße eine provisorische Beschilderung angebracht wurde. Es wird angefragt, wie die endgültige Lösung aussehe.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner erläutert, dass ihm keine Kenntnisse vorliegen, warum die Beschilderung als Provisorium angebracht wurden. Der Beschilderungsplan entspreche der Beschlusslage im Gemeinderat (s. BPA vom 03.04.2017, § 80).

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