§ 4 - Bebauungsplan "Katzenkopf - 4. Änderung"; hier: Bewertung der Stellungnahme der Öffentichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan „Katzenkopf – 4. Änderung“ beinhaltet die Reduzierung der geplanten ÖPNV-Trasse zwischen Katzenkopf und Breiteich auf eine Geh-/Radwegverbindung, da für den ÖPNV hierfür kein Bedarf mehr besteht. Die gewonnene Fläche kann dem westlich angrenzenden Baugrundstück zugeordnet werden. Der Auslegungsbeschluss dazu wurde im Oktober 2015 gefasst (GR 07.10.2015, § 237).

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 07.12.2015 bis 07.01.2016 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen vom Regionalverband Heilbronn-Franken, vom Regierungspräsidium Stuttgart und vom Landratsamt Schwäbisch Hall Stellungnahmen ein. Von keinem der Träger wurden Bedenken gegen den Bebauungsplan erhoben.

Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Bplan Katzenkopf - 4. Änderung
Anlage 3: Bisher rechtsgültier Bplan Katzenkopf - 4. Änderung
Anlage 4: Übersichtsplan An der Breiteich/ Katzenkopf mit Darstellung der früheren ÖPNV-Trasse

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0193-02/04 „Katzenkopf – 4. Änderung"
Der Bebauungsplan Nr. 0193-02/04 „Katzenkopf – 4. Änderung" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung im M 1:500 vom 02.09.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet 0193-02/04 „Katzenkopf – 4. Änderung"
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Katzenkopf - 4. Änderung" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 02.09.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungs­planes „Katzenkopf - 4. Änderung".

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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