§ 218 - Neuregelung Systematik Kindergartenbeiträge der Stadt Schwäbisch Hall; hier: Vorstellung des Konzepts durch Herrn Bauch, Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach Beratung im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur am 07.10.2013, § 239 nö wurde vereinbart die Elternbeiträge der Tageseinrichtungen für Kinder neu zu strukturieren.

Die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg wurde mit dem Verfahren beauftragt, das unter anderem die Beteiligung der verschiedenen Träger vorsieht.

Die Kommunalentwicklung hat in Baden-Württemberg in ca. 30 Gemeinden und Städten bereits Verfahren zur Überarbeitung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder durchgeführt.

Herr Martin Bauch von der Kommunalentwicklung wird in der Sitzung auf der Basis einer Grobanalyse der Kosten und der bisherigen Beträge, die Vorgehensweise und den Zeitplan der Projektarbeit präsentieren.

 

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die o. g. Beratungen im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm möchte nicht nur die Gebühr anpassen, sondern auch die Systematik der Erhebung der Kindergartenbeiträge verändern. Gründe hierfür sind

  1. Veränderungen der Betreuungsangebote;
  2. Neue Kostenbasis (FAG-Zuschüsse und Personalschlüssel);
  3. Kita-Gebühren als wichtiges Steuerungsinstrument.

Projektleiter Bauch, Kommunalentwicklung B-W trägt anhand beiliegender Präsentation vor.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm ergänzt, dass unter Voraussetzung der Einhaltung des genannten Zeitplans die Einführung der neuen Kindergartenbeiträge zum neuen Kindergartenjahr 2015/2016 erfolgen soll.

Oberbürgermeister Pelgrim formuliert seine Inhalte und Ziele für die Projektarbeit:

  1. Es müssen alle Kosten erfasst werden;
  2. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sollen alle Modelle dem Volumen nach gleich dargestellt werden;
  3. Die Festlegung des Kostendeckungsgrads erfolgt durch den Gemeinderat.

Stadtrat Waller fragt Projektleiter Bauch nach den Erfahrungen in anderen Kommunen.

Projektleiter Bauch bestätigt die Aussage von Oberbürgermeister Pelgrim; es ist jedoch eine schwierige Aufgabe mit wenigen Daten eine Vergleichbarkeit herzustellen. Selbstverständlich trifft die Kommunalentwicklung eine Aussage zu Kosten pro Platz je Angebotsart. Erfahrungsgemäß ergeben sich jedoch Kostenspannen; hier können dann vom Gemeinderat Schwerpunkte wie die Familienförderung gesetzt werden.
Er stellt klar, dass seine Firma nicht mit der Erhebung aller Gebührenfälle und deren Festsetzung nach den neuen Kosten beauftragt wurde. Seine Aufgabe ist lediglich die Ausarbeitung einer in sich schlüssigen Systematik.

Stadtrat Waller fragt nach Vergleichszahlen hinsichtlich des Kostendeckungsgrads durch die Elternbeiträge.

Projektleiter Bauch gibt diesen mit 17 - 18 % an (Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge), wenn der Mindeststandard der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) angewendet wird.

Von der o. g. Vorstellung des Konzepts zur Systematik der Kindergartenbeiträge wird Kenntnis genommen.

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