§ 89/5 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bike-Park am Heimbacher Hof (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
s. a. VFA vom 22.04.13, § 74/3
Stadtrat Dr. Pfisterer erkundigt sich nach dem Stand des Bike-Parks am Heimbacher Hof.
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass lediglich die Geräte abgebaut wurden. Der Bike-Park ist nach wie vor vorhanden und zugänglich. Oberbürgermeister Pelgrim ist grundsätzlich bereit, dieses Gelände an einen Verantwortlichen zu verpachten und die Nutzung in eine privatrechtliche Form überzuleiten. Solange es sich jedoch um einen öffentlichen Raum handelt, ist die Stadt in der Verantwortung. Jegliche gesundheitsgefährdenden Elemente müssen entfernt werden.