§ 1 - Einleitung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Energie - Aufstellungsbeschluss - (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. BPA vom 14.11.2011
Die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft soll sich vornehmlich mit der Thematik der regenerativen Energiegewinnung als Grundlage einer nachhaltigen Energiewirtschaft auseinandersetzen. Schwerpunkte der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind somit
A) Flächenausweisung für Windenergie
B) Flächenausweisung für Solarenergie
C) Flächenausweisung für Biogasanlagen
Zu A) Das Land Baden-Württemberg hat die Absicht, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg durch ein überdurchschnittliches Wachstum deutlich auszubauen. Bis zum Jahr 2020 sollen mindesten 10 % Strombedarfs aus heimischer Windkraft gedeckt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es erforderlich, frühzeitig die möglichen Windkraftpotentiale zu eruieren und mögliche Standorte auf ihre Eignung und ihre Machbarkeit abzuprüfen.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben eine frühzeitige Untersuchung möglicher Potentialflächen eingeleitet. Die Untersuchung ergab, dass im Bereich verschiedener Höhenrücken dieser Region Windlasten erreicht werden, die eine effiziente Nutzung der Windkraft prognostizieren.
Im Rahmen der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind im Entwurfsstadium Flächen dargestellt, die aufgrund der festgestellten Windlasten geeignet wären, Windkraftanlagen aufzunehmen. Diese Flächen sollen im Rahmen von vertiefenden Untersuchungen weiter auf ihre Eignungsfähigkeit und Machbarkeit geprüft werden. Neben der technischen Ver- und Entsorgung des Standortes spielen auch Aspekte wie naturschutzrechtliche oder denkmalschutzrechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Im Fall der nachgewiesenen Machbarkeit sollen diese Flächen dann als so genannte Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan festgeschrieben werden.
Zu B) Für Fotovoltaikanlagen wird ein fast ähnlicher Untersuchungsprozess durchgeführt. Im Falle der Eignungsfähigkeit und der Machbarkeit sollen dann Vorrangflächen für Fotovoltaikanlagen ausgewiesen werden.
Zu C) Die bestehenden Biogasanlagen werden erfasst und als Bestand festgeschrieben. Untersucht wird in diesem Bereich die Eignungsfähigkeit neuer Standorte vor allen Dingen im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigung nahegelegener Wohngebiete. Sofern eignungsfähige Standorte gefunden werden, sollen hier Vorrangflächen für Biogasanlagen ausgewiesen werden.
Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Herr Plieninger erläutert die erstellte Sitzungsvorlage.
Bürgermeister Binnig begrüßt, dass jetzt eine abgestimmte Gesamtplanung betroffener regnerativer Energien für den Raum der Verwaltungsgemeinschaft vorliegt. Er regt weiter folgendes an:
Bei den Biogasanlagen sollen mögliche Beeinträchtigungen auf Wohngebiete geprüft werden, ebenso die Verträglichkeit von Biogasanlagen mit anderen landwirtschaftlichen Betrieben.
Beschluss:
Die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist die Aufstellung des Planungsbüros Käser & Reiner vom 04.11.2011, sowie der dazu gehörende Lageplan gleichen Datums.
Das Planungsbüro Käser + Reiner wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 12 -)